Markenrechtliche Irrtümer: Markenbenutzung

Informationen zur Benutzung einer Marke, zur Benutzungsschonfrist und der Löschungsreife liefert RA Prehn im Rahmen der Reihe “markenrechtlichen Irrtümer”.

Ein weit verbreiteter Irrglaube besagt, dass die Marke nach Eintragung ins Markenregister für 10 Jahre geschützt ist. Und zwar unabhängig davon, was der Markeninhaber mit seinem Markenrecht anstellt. Diese Auffassung ist jedoch falsch.

Eine Marke muss auch benutzt werden. Eine Legaldefinition für “Benutzung” hat der Gesetzgeber unterlassen. Vielmehr wurde dies der Rechtssprechung überlassen. Als Faustformel kann man festhalten, dass unter eine ernsthafte Benutzung nur Handlungen fallen, die nach Art, Umfang und Dauer einer ernsthaften wirtschaftlichen Verwendung der Marke im geschäftlichen Verkehr innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren entsprechen. Nur durch eine solche tatsächliche Benutzungshandlung kann die Herkunftsfunktion der Marke ausgeübt werden.

LEKO – Der Autoscherz von IKEA

Mit dem vermeintlichen IKEA Auto namens “LEKO” beschäftigt sich das Markenserviceblog.


Quelle: roulez-leko.com

Mit der Ankündigung von LEKO, einem Konzeptauto mit modularem Design (z.B. nutzbar als Coupé und Cabrio), hat der schwedische Möbelgigant IKEA einen ziemlichen Medienwirbel verursacht. Die Präsentation des Fahrzeugs ist für den 31. März avisiert. Noch verhüllt ist LEKO auf der französischen Website zu sehen.