Sonntagslinks

Logotäuschung: Roche vs. Merz

WIPO: Gebührenänderung Türkei

OLG Hamburg: Nivea kann die Benutzung der blauen Hintergrundfarbe dem Konkurrenten Dove nicht verbieten.

Globale Markeninhaber zu neuen TLDs befragt

BPatG Entscheidungen 15/2009

EuGH: Gleichbehandlung von Markenanmeldungen – Zur Bindungswirkung von Voreintragungen

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben

Arla stellt auf einheitliches Logo um

BPatG: Bleistift mit Kappe

29 W (pat) 67/07

Leitsatz:

Bleistift mit Kappe

1. § 9 Abs. 1 Satz 2 MarkenV steht der Einreichung von Ansichten von Teilen eines dreidimensionalen Zeichens nicht entgegen, wenn aus dem abgebildeten Gegenstand und der Art der Darstellung hinreichend deutlich wird, dass sie sich auf die zweidimensionale grafische Wiedergabe des angemeldeten Zeichens beziehen und zu einer einzigen Markenanmeldung gehören.

2. Die Form eines Bleistifts mit Radiergummi an dem einen und Kappe an dem anderen Ende ist schutzfähig, wenn sie einen deutlichen Abstand zu der auf dem Gebiet der Schreib-, Zeichen- und Malgeräte anzutreffenden Gestaltungsvielfalt aufweist.

Quelle: Bundespatentgericht

Österreich: Jahresbericht 2008

Das Österreichische Patentamt hat seinen Jahresbericht 2008 veröffentlicht.

Im Jahr 2008 wurden 8.263 nationale Markenanmeldungen im Österreichischen Patentamt eingereicht. 7.251 Anmeldungen stammen von Österreichern, was einen Inländeranteil von 87,8% bedeutet.

Top Ten Marken 2008
Mit 51 Registrierungen führt die Handelskette Spar die Hitliste der Markenregistrierungen 2008 an. Backaldrin liegt mit 25 Marken auf Platz zwei. Platz drei geht an die Medienbranche – die Verlagsgruppe News hat im Vorjahr 23 neue Marken erhalten, gefolgt von Greisinger mit 22. Auf den Plätzen folgen Bristol-Myers Squibb und die Handelskette Hofer mit je 21 Registrierungen, Red Bull und die Wiener Städtische Versicherung mit je 20 sowie Head Technology und Zumtobel Lighting mit je 16 Marken.

Quelle: Patentamt.at

DPMA. Neue Registerplattform – das Ende von DPInfo

Das DPMA veröffentlicht ab der 18. Publikationswoche 2009 (Veröffentlichungstag 30. April 2009) seine amtliche Publikation “Markenblatt” nur noch über die neue Internetplattform DPMAregister und nicht mehr über DPMApublikationen .

Der gesetzliche Auftrag zur Führung eines Registers gemäß § 24 Markenverordnung, dem das DPMA bisher über DPINFO nachgekommen ist, wird ab diesem Zeitpunkt ebenfalls ausschließlich durch DPMAregister erfüllt.

Der neue Dienst ist über die URL http://register.dpma.de zu erreichen.

Auf DPMAregister stehen neben dem Markenblatt und dessen Daten auch die Registerdaten mit den aktuellen Rechts- und Verfahrensstandsinformationen zu einer Marke zur Verfügung. Darüber hinaus sind in DPMAregister die nationalen Schutzanträge zu Geografischen Herkunftsangaben gemäß Verordnung (EG) Nr. 510/2006 enthalten.

Neben verschiedenen Recherchemodi (Einsteiger, Schnellsuche, Monitoring, Expertenrecherche, Assistentenrecherche) ist auch der Download des gesamten Markenblatts oder einzelner Teile davon möglich.

DPMAregister eignet sich daher insbesondere für die Recherche nach angemeldeten, eingetragenen und erteilten Schutzrechten, für die Ermittlung des aktuellen Rechtsstands zu einem Schutzrecht sowie für die regelmäßige und systematische Überprüfung neu publizierter Schutzrechte.

Die Registerdaten werden täglich, die Publikationsdaten wöchentlich, in der Regel freitags, aktualisiert.

Quelle: DPMA, Mitteilung der Präsidentin