BPatG: “Bollywood macht glücklich!”

Diese Aussage gilt nach der Entscheidung des Bundespatentgerichts jedoch nicht für die Anmelderin der Wort-/Bildmarke (Registernummer: 306 20 740.0).

Im Beschwerdeverfahren 27 W (pat) 36/09 wies der 27. Senat des Bundespatentgerichts die Beschwerde der Anmelderin zurück und führte aus:

Die zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg, weil der angemeldeten Bezeichnung für die verfahrensgegenständlichen Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG).

50 Millarden Euro Schäden durch Produktpiraterie

Eine aktuelle Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie untersucht die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums. Sie beziffert die jährlichen Piraterieschäden in Deutschland auf bis zu 50 Millarden Euro und liegt damit bedeutend höher als bisherige Untersuchungen.

Die umfangreiche Studie “Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand” wurde mit Unterstützung des Fachgebietes für Innovationsökonomie der TU Berlin unter Leitung von Prof. Dr. Knut Blind durchgeführt. Grundlage waren eine Analyse relevanter Literatur, eine detaillierte Auswertung existierender Datenbestände sowie die Befragung von rund 300 Unternehmen.

Quelle: original-ist-genial.de

USA: K-Swiss vs. Puma

Der US-Sportschuhhersteller K-Swiss will erzwingen, dass der deutsche Konkurrent die Rechte an seinem berühmten Markenzeichen verliert. Zur Achillesferse von Puma könnte sich ein Formfehler beim Patentantrag erweisen

[…] Der US-Konzern will dem deutschen Sportartikelhersteller die Markenrechte für den gebogenen Lederstreifen aberkennen lassen, der alle Puma-Sportschuhe ziert und für Puma als Symbol ebenso wichtig ist wie die springende Raubkatze. Die Amerikaner werfen den Deutschen vor, sie hätten beim US-Patentamt einen Fehler gemacht.

Quelle: Wirtschaftswoche

Im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes findet sich der Streifen in isolierter Darstellung seit 1975.

Registernummer: 968937

Anmeldedatum: 04.11.1975
Nizzaklasse: 25

In Verbindung mit einem Schuh ist das Kennzeichen bereits 1958 angemeldet worden.

Registernummer: 730270

Anmeldedatum: 07.02.1958
Nizzaklasse: 25

Quelle: DPMA

BPatG: Schwäbisch Hall – zur Verkehrsdurchsetzung

Schwäbisch Hall darf in Zukunft ohne den Zusatz Bausparkasse werben. Zu diesem Urteil kam jetzt das Bundespatentgericht (BPatG). Als Grundlage für die Entscheidung diente ein demoskopisches Gutachten des Instituts GfK.

Quelle: Horizont.net

Diese Meldung bezieht sich wohl auf den Beschluss 33 W (pat) 121/07 zur Markenanmeldung “Keiner bringt mehr Menschen in die eigenen 4 Wände – Schwäbisch Hall” (Registernummer: 306 54 103).

Crocs: Probleme mit Produktpiraterie

So schnell, wie sich das Schuhlabel in den vergangenen Jahren etablierte, so erbittert scheint das Unternehmen auch gegen Fälschungen ankämpfen zu müssen. Denn an beinahe jeder Straßenecke sind gut gemachte Plagiate erhältlich. Einzig das Material, die Form der Löcher und das Logo sind anders – sowie der teilweise um 80 Prozent niedrigere Preis.

Darin sieht auch Gerhard Hrebicek, Vorstand des European Brand Instituts in Wien, das größte Problem. Zwar sei die Erfindung des Schuhs eine „sensationelle Idee“ gewesen, für den Markenschutz werde aber zu wenig getan. Eine Marke zu sichern sei eben eine „Riesenaufgabe“.

Quelle: Die Presse.com

Dank ungewöhlicher Optik erlangte der Schuh sogar Schutz als dreidimensionale Marke in der gesamten Europäischen Gemeinschaft.

Registernummer: 06543516

3-D Marke
Nizzaklasse 10, 25
10 Orthopädische Schuhe.
25 Schuhwaren; Schuhe; Sandalen; Leichtathletikschuhe;Bootsschuhe; Strandschuhe; Holzschuhe.

Quelle: HABM