Streit um Schleichbären: Streitwert 250.000 EUR

Die Markenanmeldung “Schleichbären” (Registernummer: 302009006226) machts möglich – der Spielwarenproduzent Schleich wird aufmerksam und die Folge ist eine Abmahnung mit anschließendem Rechtsstreit.

Und Ehemann Franz meldete 2003 für sie die Bären-Werkstatt als Gewerbe an. “Ich mache zwischen 500 und 700 Euro Gewinn pro Jahr”, sagt Monika Schleich.
Deshalb war sie überrascht, als im Juli 2009 bei Familie Schleich ein Brief des bekannten Spielwarenherstellers Schleich ins Haus flatterte: Sie solle es unterlassen, mit dem Namen “Die Schleichbären” für ihre Teddys zu werben, ansonsten zöge der Hersteller vor Gericht. Die Hobby-Bastlerin lehnte sich auf – nun wird der Fall am Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt.

Quelle: Spiegel

Die Schleich GmbH aus Schwäbisch Gmünd hält mit Priorität vom 07.03.1978 die folgende Wort-/Bildmarke, mit der auch die Kunststofftiere gekennzeichnet werden.

Registernummer: 979508

Nizzaklasse: 28

Quelle: DPMA

Eine reine Wortmarke für das Kennzeichen “Schleich” wurde erst am 03.04.2009 angemeldet. Die Marke (Registernummer: 302009020428) beansprucht Schutz in den Klassen 09, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 41 und 45 und ist fast zwei Monate jünger als die am 04.02.2009 angemeldete Marke “Schleichbären“.

Eine klare Sache ist dieser Streit nicht. Es sprechen durchaus auch diverse Aspekte für Frau Schleich und ihre Schleichbären.
Letztlich muss sich die Schleich GmbH fragen, warum der gesamte Markenauftritt auf die oben dargestellt Wort-/Bildmarke “Schleich S” aufgebaut wurde. Selbst den Internetauftritt des Unternehmens findet man unter schleich-s.de. Warum wurden die Kennzeichen “Schleich” und “Schleichtiere” so sträflich vernachlässig? Unter der Bezeichnung Schleichtiere sind mir die beliebten Figuren nämlich seit vielen Jahren bekannt.
Die Bezeichnung “Schleichbär” für eine Bärenfigur der Schleich GmbH habe ich persönlich aber noch nie gehört. Genauso wenig wie “Schleichschwein”, “Schleichhund” oder “Schleichkamel”. Schleichkatze wohl, aber das ist erstens etwas völlig anderes und zweitens hier irrelevant.

Danke an Anett und Till für die Hinweise!

Agenturkürzel: AP, APD und DAPD

Alles KLARPD?

Näheres zu den Agenturkürzel:

Die frühere AP GmbH heißt seit Mitte Dezember 2009 DAPD (Deutscher Auslands-Depeschendienst). Die Meldungen werden seitdem in Klammern mit “APD” gekennzeichnet.

Dagegen wandte sich die Nachrichtenagentur APD (Adventistischer Pressedienst), Ostfildern bei Stuttgart. Sie kennzeichnet ihre Meldungen bereits seit 1983 mit dem Kürzel “APD”. Außerdem erhielt sie vom Deutschen Patent- und Markenamt 2004 Wortmarkenschutz für den Begriff “Adventistischer Pressedienst (APD)”.

Quelle: news.staonline.de

Neben der im Artikel erwähnten Wortmarke (Registernummer: 30416616) existiert im markenregister des DPMA unter der Registernummer 39814803 auch noch folgende Wort-/Bildmarke.


Nizzaklasse: 38
Waren & Dienstleistungen: Dienstleistungen einer Nachrichtenagentur

Quelle: DPMA

US Softwarefirma verklagt die VR China

Da kämpft wohl David gegen Goliath: Eine kalifornische Software-Firma hat China wegen Technologiediebstahls auf 2,2 Milliarden Dollar (rund 1,5 Milliarden Euro) verklagt. Das Unternehmen Cybersitter reichte am Dienstag in Los Angeles Klage gegen die Pekinger Regierung, zwei chinesische Firmen sowie sieben Computerhersteller ein.

Quelle: Spiegel

Österreich: Streit ums NEUJAHRSKONZERT

Wien – Philharmoniker vs. Hofburgorchester

Laut Wiener Hofburgorchester haben sich die Wiener Philharmoniker den Begriff «Neujahrskonzert» Mitte 2008 beim Österreichischen Patentamt als Wortmarke eintragen lassen (AT 247836). Das Wiener Hofburgorchester will seine traditionellen Neujahrskonzerte fortsetzen und hat nach eigenen Angaben bereits die Löschung der Marke «Neujahrskonzert» beim Patentamt beantragt.

Quelle: Beck.de

via: Im Namen des Volkers

In der Klasse 09 werden “Bespielte Ton- und Bildtonträger, auch optische oder Magnetdatenträger, insbesondere Schallplatten, Musikkassetten, CDs, DVDs, CD-ROMs, Video-CDs, Bildkassetten, Bildplatten und Videokassetten” und in der Nizzaklasse 41 “Ausbildung, Erziehung und Unterricht, insbesondere Musikunterricht sowie Veranstaltung und Organisation von Konzerten, auch mit begleitenden Erläuterungen; Unterhaltung, insbesondere Musikdarbietungen sowie Organisation und Veranstaltung von Konzerten; Platzreservierungen für Unterhaltungsveranstaltungen; Herausgabe von elektronisch wiedergebbaren Text-, Grafik-, Bild- und Toninformationen, die über Datennetze abrufbar sind; Publikation von Zeitschriften und Büchern in elektronischer Form, auch im Internet” beansprucht.

Auch im Markenregister des Harmonisierungsamtes findet sich eine Wortmarke NEUJAHRSKONZERT (Registernummer: 5880737). Interessanterweise kommt auch in diesem Fall der Markeninhaber aus Österreich, der Österreichischer Rundfunk hat die Marke bereits im Mai 2007 zur Anmeldung gebracht. Die Marke beansprucht Schutz in den Nizzaklassen 09, 16, 18, 24, 25, 28, 35 und 41. Tonträger und musikalische Dienstleistungen werden jedoch im Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen offenbar bewusst nicht aufgeführt.

P.S. Ich halte den Löschungsantrag in Bezug auf die Klassen 09 und 42 für höchst aussichtsreich.

Google: Namensstreit um das neue Handy?

Kaum vorgestellt schon umstritten – das neue Google Handy “Nexus One”.

Google droht offenbar ein unschöner Namensstreit: Die Erben des amerikanischen Schriftstellers Philip K. Dick sehen in der Bezeichnung “Nexus One” für das erste eigene Handy des Suchmaschinenbetreibers eine Verletzung der Markenrechte ihrer Verwertungsgesellschaft.

Quelle: CHIP.de