
Community trade mark applications received
8162
Community trade mark applications published
9442
Community trade marks registered (certificates issued)
7296
Quelle: Alicante News
markenrechtliches Sammelsurium

Community trade mark applications received
8162
Community trade mark applications published
9442
Community trade marks registered (certificates issued)
7296
Quelle: Alicante News
Das Markenserviceblog wirft einen Blick in die aktuelle Ausgabe der Alicante News.
Die aktuelle Ausgabe der Alicante News hat Rumänien im Fokus. Rumänien trat der EU im Jahr 2007 bei.
Aus Rumänien wurden bisher 1.355 Gemeinschaftsmarken-Anmeldungen getätigt. Im Jahr 2009 waren es 334, in den Jahren zuvor 286 und 314. Vor dem Beitritt Rumäniens zur EU wurden 127 Anmeldungen im Jahr 2006 getätigt.
Häufigste Anmelder:
1. S.C. STANDARD SNACKS S.R.L. (55 Anmeldungen)
2. OZONE LABORATORIES PHARMA SA (48 Anmeldungen)
3. S.C.INTERMARK S.R.L. (36 Anmeldungen)Quelle: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

Registernummer: 30427399
Nizzaklassen: 03, 05, 08, 09, 14, 16, 18, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 38, 39, 41, 43
Inhaber: Deutscher Fußball-Bund (DFB) e.V.,

Registernummer: 2021555
Nizzaklasse: 16, 18, 25, 26
Inhaber: The Football Association Limited
Quelle: DPMA
England optisch vorn – und den cooleren Song haben sie auch noch. Bleibt also nur das Hoffen aufs Elferschießen.
Brand New ist allerdings nicht so begeistert vom neuen Logo.

Nicht nur die “Dresdner Bank” soll rechtserhaltend benutzt werden, auch die Marke “Swissair” hebt wieder ab. Hier geht es ebenfalls um die rechterhaltende Benutzung der Marke, um den Verfall des Markenrechts zu verhindern.
Zum Benutzungszwang:
Grundsätzlich unterliegen Marken dem Benutzungszwang. Rechte aus einer Marke können nicht geltend gemacht werden, wenn diese während eines Zeitraums von fünf Jahren nicht für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen benutzt worden ist, § 25 MarkenG.
Allerdings kann innerhalb der ersten fünf Jahre nach Eintragung der Benutzungszwang der Geltendmachung von Rechten aus der Marke nicht entgegengehalten werden.
Eine Marke, die länger als fünf Jahre ununterbrochen nicht benutzt wurde, ist jedoch durch ein Löschungsverfahren oder durch eine Löschungsklage vor einem ordentlichen Gericht angreifbar.
Quelle: Markenserviceblog