BPatG: Unterschriftsmangel II

33 W (pat) 14/10

Leitsätze:

Unterschriftsmangel II

Zur schriftlichen Ausfertigung eines Beschlusses des Deutschen Patent- und Markenamts gehört die Unterschrift des an seinem Zustandekommen beteiligten Amtsträgers oder – ersatzweise – der Abdruck seines Namens zusammen mit einem Abdruck des Dienstsiegels des Deutschen Patent- und Markenamts auf dem Original.

Fehlt es daran, so ist der Beschluss mangels gesetzlich vorgeschriebener Form unwirksam, was vom Bundespatentgericht festzustellen ist. Eine Nachholung der Unterschrift oder der Anbringung des Dienstsiegels im Beschwerdeverfahren ist bei einem im schriftlichen Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt erlassenen Beschluss nicht möglich (Weiterentwicklung von BPatGE 41, 44 f.).

Quelle: Bundespatentgericht

DPMA Newsletter

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die aktuelle Ausgabe des Newsletters für die Nutzer der Informationsdienste des DPMA veröffentlicht.

Ausgabe November 2010

+++ Weihnachtsgruß +++
+++ 20 Jahre Einheit im Gewerblichen Rechtsschutz – “Eine gelungene Integration” +++
+++ Industriebesprechung im Deutschen Patent- und Markenamt am 24. November 2011 +++
+++ “Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte gegen Produktpiraterie” – Konferenz am 14. Oktober 2010 in Nürnberg +++
+++ SIGNO-Herbsttagung 2010 im Deutschen Patent- und Markenamt +++
+++ Internationale Patentklassifikation (IPC) +++
— IPC-Revision zum 01.01.2011 —
— Ein Film sagt mehr als 1000 Worte – Internetvideo erleichtert Einstieg in die IPC-Recherche —
+++ Elektronische Dienste +++
— DPMAkurier: Umstellung der Überwachungen für Patente und Gebrauchsmuster —
+++ Fragen an die Auskunftsstelle +++
— Bildmarke in Schwarz-Weiß —
+++ Tipps und Tricks für die Recherche in den elektronischen Diensten +++
— DPMAregister-Marken: Recherche nach Waren-/Dienstleistungsbegriffen —
+++ Termine +++

Quelle: DPMA

40 Jahre Tatort

Hätte er von der Lawine geahnt, die er damals auslöste, Walter Richter hätte sich darauf noch eine dicke Zigarre und einen Cognac im Dienst gegönnt: Als der 65-jährige Schauspieler mit dem Rollennamen Paul Trimmel am 29. November 1970 das «Taxi nach Leipzig» bestieg, war der erste ARD-«Tatort» geboren.

Quelle: Zeit

Im Markenregister findet sich der Tatort erst seit 1979.

Registernummer: 1022214
Wortmarke: Tatort
Nizzaklassen: 09, 35, 38, 41, 42, 45
Inhaber: Westdeutscher Rundfunk – Anstalt des öffentlichen Rechts

Das Logo genießt sogar erst seit 2003 markenrechtlichen Schutz.

Registernummer: 30315745

Nizzaklassen: 03, 05, 06, 08, 09, 11, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 35, 36, 38, 39, 41, 42, 43
Inhaber: Bayerischer Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts
Saarländischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Radio Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts
Westdeutscher Rundfunk -Anstalt des öffentlichen Rechts
Hessischer Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts
Mitteldeutscher Rundfunk, Gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts
Norddeutscher Rundfunk, Gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts
Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg, Gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts
Sender Freies Berlin, Anstalt des öffentlichen Rechts

Meisterschalen-Streit

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) ist im “Schalen-Streit” vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit einer Klage gegen eine Lebensversicherung gescheitert. Damit darf das Hamburger Unternehmen weiter mit Nationalspieler und Testimonial Mario Gomez und einer “RiesterMeister”-Schale werben.

Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH hat die Meisterschale mit zwei Wort-/Bildmarken im Markenregister des DPMA registriert lassen.

Registernummer: 30675804

Anmeldedatum: 13.12.2006
Nizzaklassen: 03, 08, 09, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 32, 34, 35, 38, 39, 41, 42, 43

Registernummer: 30760848

Anmeldedatum: 17.09.2007
Nizzaklassen: 02, 04, 07, 11, 12, 22, 27, 29, 30, 33, 36, 37, 44, 45

Quelle: DPMA

Zum Vergleich die RiesterMeister-Schale

Industriebesprechung im Deutschen Patent- und Markenamt

Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), informierte heute in der jährlichen Industriebesprechung rund 100 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaftskreisen und Fachverbänden sowie der Patent- und Rechtsanwaltschaft über aktuelle Entwicklungen und Projekte im DPMA. Frau Rudloff-Schäffer zog ein positives Fazit für die vergangenen 10 Monate des Jahres 2010.

Die Anmeldezahlen beim DPMA sind stabil und bewegen sich im Patent-, Marken- und Gebrauchsmusterbereich auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Besonders erfreulich ist die Steigerung bei den Geschmacksmustern. Dort liegen die Anmeldezahlen mit einem Plus von etwa 5,6 Prozent deutlich über denen des Jahres 2009.

Die strategische Zusammenarbeit des DPMA mit anderen nationalen Patent- und Markenämtern konnte erheblich ausgebaut werden. So wurden PPH – Projekte (Patent Prosecution Highway) mit Südkorea und Kanada begonnen und die bilateralen Kooperationen mit den Ämtern in den USA sowie in China und Brasilien ausgeweitet.

Weitere Vertreter des DPMA gaben einen Überblick über die aktuelle Situation im Patent- und Markenbereich und erläuterten die Chancen und Konsequenzen, die mit der Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte für Patente und Gebrauchsmuster im Sommer 2011 verbunden sind.

Pressemitteilung des DPMA