“Beyond Chocolate” EuG lehnt Katjes Marke ab

In der Rechtssache T?343/23 weist das Europäische Gericht die Klage der Katjes Fassin GmbH & Co. KG gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO ab.

Katjes hatte die Wortmarke “ Beyond Chocolate” für
Süßwaren; Zuckerwaren; Bonbons; Schokolade; milchfreie Schokolade; Konfekt mit Schokoladengeschmack; Schokoladenimitate; Schokoladenersatzmittel; Schokoladenerzeugnisse; milchfreie Schokoladenerzeugnisse; Schokoladenriegel; milchfreie Schokoladenriegel; Schokoladenkuvertüre; Süßwaren auf Kakaobasis; Bonbons mit Kakao; Kakaoerzeugnisse; Nahrungsmittel auf Kakaobasis angemeldet.

Die Anmeldung wurde vom EUIPO wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen. Die daraufhin eingelegte Beschwerde wurde von der Beschwerdekammer ebenfalls zurückgewiesen und die Entscheidung des EUIPO bestätigt.

Gegen diese Entscheidung klagte Katjes vor dem Europäischen Gericht, das die Entscheidungen des EUIPO und der Beschwerdekammer bestätigte und der Marke die Eintragungsfähigkeit versagt.

Rostbratwürstchen ohne Nürnberg

LTO berichtet über die Entscheidung des LG München zur geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) “Nürnberger Rostbratwurst”.

Informationen zu den Schutzrechten geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützte geografische Angaben (g.g.A.) findet man auf der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamts.

Newsflash

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Bildmarke für “Albärt”

Gestern hatte ich über den aktuellen Markenstreit um die Marke “Albärt” berichtet. Bei der Bildmarke hat die UEFA jedenfalls ihre markenrechtlichen Hausaufgaben gemacht und die Marke rechtzeitig zur Registrierung eingereicht.

Registernummer 018890511
Nizzaklassen 1, 3, 4, 6-12, 14-16, 18, 20, 21, 24-30, 32-45

Quelle: EUIPO

BPatG Entscheidungspraxis

Absolute Schutzhindernisse

Fremdsprachige Begriffe

Schutzfähig:

EAZYBI für Software (30 W (pat) 549/21)

DIGISMART für pre-recorded audio tapes, video tapes (29 W (pat) 564/19)

Nicht schutzfähig:

HIPLET für Entertainment services, namely, perfor mance and creation of dance choreography (28 W (pat) 2/23)

EasyInflate für Luftpumpen (28 W (pat) 556/22)

AdvancedInflate und UniversalInflate für Luftpumpen (28 W (pat) 555/22 und 28 W (pat) 557/22)

Nutty Pink für Biermischgetränke; Craft-Bier; Bier-Cocktails (26 W (pat) 506/22)

TVSurf für Computerhardware; Computerhardware zur Wiedergabe, Verarbeitung und Streaming von Audio-, Video- und Multimedia-Inhalten (30 W (pat) 52/21)

RACESCOUT für Computersoftware zur Analyse und Auswertung von Motorsportrenndaten, verschiedene Telekommunikationsdienstleistungen sowie für „Transportwesen“ sowie „Reservierung von Sitzplätzen in Motorsportfahrzeugen (30 W (pat) 13/21)

Urban Athletics für Finanzwesen; Geldgeschäfte (28 W (pat) 506/20)

Quelle: Bundespatentgericht