WIPO Magazine

Das aktuelle WIPO Magazine (Ausgabe 01/2011) ist erschienen und auf der Webseite der World Intellectual Property Organization erhältlich.

Aus dem Inhalt:

6th Global Congress on Combating Counterfeiting & Piracy
Interview with Lawrence Lessig
Penguin turns 75
Online Music Licensing – A Way Out of the Maze
Parmesan – The King of Cheeses
Vaccine delivery breakthrough
Raising IP Awareness in West Africa
FESMAN III – A Global Celebration of African Culture
Access to Knowledge in Africa: the role of copyright
In the News

Quelle: WIPO

S-Bahn – die nächste Markenlöschung

Eurailpress – das Branchenmagazin für Schienenverkehr und Technik – meldet die Löschung der Wortmarke “S-Bahn” durch das Deutsche Patent- und Markenamt.

Den Antrag dazu hat der Zweckverband für den Leipziger Nahverkehr (ZVNL) gestellt. Die Marke diene nicht als konkreter betrieblicher Herkunftshinweis und sei als Gattungsangabe allgemein frei zu halten. Des Weiteren handele es sich um eine Angabe, die zur Beschreibung der Dienstleistung üblich geworden sei, so das Amt zur Begründung.

Das DPMA führt die Wortmarke mit Priorität vom 12.02.1999 unter der Registernummer 39908040. Die Deutsche Bahn AG beansprucht den Schutz in den Nizzaklassen 16, 25, 28 und 39.

Klasse 16:
Papier, Pappe (Karton) und Waren aus Papier und Pappe (Karton), nämlich Papierhandtücher, Filterpapier, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papierschmuck, Verpackungsbehälter, Verpackungstüten, Einwickelpapier; Druckereierzeugnisse, Druckschriften, Broschüren, Magazine, Faltblätter, Prospekte, Plakate (Poster), Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, nicht codierte Kundenkarten, nicht codierte Telefonkarten; Schreibwaren einschließlich Schreib- und Zeichengeräte; Schreibnecessaires; Postkarten, Ausweise, Telefonkarten; Büroartikel, nämlich Stempel, Stempelkissen, Stempelfarbe, Brieföffner, Papiermesser, Briefkörbe, Aktenordner, Schreibunterlagen, Locher, Hefter, Büro- und Heftklammern, Aufkleber, auch selbstklebend; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate) in Form von Druckereierzeugnissen, Spielen, Globen, Wandtafeln und Wandtafelzeichengeräten, Verpackungsmaterial aus Kunststoff, nämlich Hüllen, Beutel, Taschen, Folien, letztere auch selbstklebend und für Dekorationszwecke
Klasse 25:
Bekleidungsstücke, insbesondere Sport-, Freizeit- und Kinderbekleidungsstücke; Schuhwaren, insbesondere Sport-, Freizeit- und Kinderschuhe; Strümpfe, Socken, Krawatten; Handschuhe; Kopfbedeckungen
Klasse 28:
Spiele einschließlich elektrischer und elektronischer Spiele, Spielwaren; Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten (insbesondere Spielbälle, Tennisschläger, Roll- und Schlittschuhe); Christbaumschmuck; Spielkarten; Sportgeräte
Klasse 39:
Transportwesen; Beförderung von Personen und Gütern mit Schienenbahnen, Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen und Schiffen; Beförderung von Personen mit Schienenbahnen im Stadtschnellbahnzug-System; Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schienenfahrzeugsystems, nämlich Gepäckträgerdienste, Gepäckaufbewahrung, Vermittlung der Beförderung von Personen und Gütern mit Schienenbahnen, Kraftfahrzeugen und Schiffen, Vermittlung von Parkplätzen und Mietkraftwagen, Erteilung von Fahrplan- und Verkehrsauskünften, auch mit Hilfe elektronischer Einrichtungen, Platzreservierung, Veranstaltung und Vermietung von touristischen Dienstleistungen im Reiseverkehr, insbesondere Veranstaltung und Vermittlung von Jugend-, Freizeit-, Informations- und Bildungsreisen zu Wasser, zu Lande und in der Luft; Veranstaltung und Vermittlung von Schienenreisen einschließlich Reisebegleitung; Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung, Buchung und Veranstaltung von Reisen; elektronische Sendungsverfolgung; Betreiben einer Schienenbahninfrastruktur, nämlich Steuerung von Verkehrsleit-, Betriebsleit- und Sicherheitssystemen einer Schienenbahninfrastruktur, soweit in Klasse 39 enthalten; Reisebegleitung, Vermittlung von Plätzen in Zügen, Bussen und Schiffen, auch für Kraftfahrzeuge; Vermittlung von Parkplätzen und Mietkraftwagen, auch mit Hilfe elektronischer Einrichtungen; Gepäckträgerdienste; Koffer-Kuli-Service; Vermietung von Schienenwegen, Touristik- und Stadtinformationen

Die Löschung ist im Markenregister noch nicht vermerkt. Gegen den Löschungsbeschluss ist für die Markeninhaberin das Rechtsmittel der Beschwerde beim Bundespatentgericht möglich. Die Löschung der Marke ist folglich noch nicht rechtskräftig.

Smartbook Marken gelöscht?

Golem berichtet über die Löschung mehrerer Wortmarken für das Kennzeichen “Smartbook”.

Bereits im Januar hat das Deutsche Patent- und Markenamt zwei Marken der Smartbook AG komplett gelöscht, verkündet Qualcomm. Smartbook war gerichtlich gegen Qualcomm wegen Markenrechtsverletzung vorgegangen, da Qualcomm den Begriff Smartbook für eine neue Gerätekategorie zwischen Smartphone und Netbook verwendet.

Im Markenregister sind die Entscheidungen im Löschungsverfahren jedoch noch nicht veröffentlicht. Das Markenregister führt die Marken weiterhin als eingetragen. Außerdem steht der Markeninhaberin das Rechtsmittel der Beschwerde gegen den Beschluss des DPMA zu.

Weitere Informationen zum Hintergrund des Streit um die Bezeichnung Smartbook.

WEISSES GOLD – Meissen vs. KPM

Markenstreit unter den Luxusporzellanherstellern Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH und der Königlichen Porzellanmanufaktur (KPM).

So versucht Meissen, sich einen Begriff als Marke europaweit schützen zu lassen, der von jeher als Bezeichnung für Luxusporzellan gebräuchlich ist: weißes Gold. Woltmanns Anwälte haben jetzt beim europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt im spanischen Alicante beantragt, die entsprechende Gemeinschaftsmarke 7530942 für nichtig zu erklären. Die hatte Meissen im Herbst 2009 beantragt.

Die Eintragung sei als „bösgläubig“ anzusehen, schrieben die KPM-Anwälte nach Spanien. Hinter dem Eintrag stehe eine „Behinderungsabsicht“. Es gehe darum, allein den Marktzutritt eines Dritten zu verhindern. „Die Wortkombination ,weißes Gold’ stellt zweifelsfrei ein gebräuchliches Synonym für Porzellan dar“, heißt es in dem Antrag an die spanische EU-Behörde. Die Klärung der Angelegenheit könne bis zu einem Jahr dauern, heißt es in der Branche.

Quelle: Berliner Morgenpost

Das HABM führt die Wortmarke “WEISSES GOLD” unter Registernummer 7530942. Beansprucht werden folgende Waren und Dienstleistungen:

14 Uhrengehäuse; Broscheplättchen; Ringsteine; Münzen; Plaketten; Schmuck; Schmuckwaren aller Art.

21 Porzellanwaren aller Art, nämlich: bemalte Glaswaren, emailliertes Glas, Glas, roh oder teilweise bearbeitet, Glaskugeln, Gläser, Gefäße, Kristallglaswaren, Trinkgläser, Tafelgeschirr, insbesondere Kaffee-, Tee-, Mokka-, Speiseservice aus Porzellan, Tafelservice nicht aus Edelmetall, Figuren aus Porzellan, Schilder aus Porzellan, Büsten aus Porzellan.

35 Dienstleistungen des Einzelhandels über das Internet in den Bereichen: Kosmetik und Haushaltswaren, Uhren und Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Täschner- und Sattlerwaren, Dekorationswaren, Schuh- und Textilwaren, Spielwaren, Lebensmittel und Getränke, Tabakwaren und sonstige Genussmittel, Dienstleistungen des Großhandels über das Internet in den Bereichen, Kosmetik und Haushaltswaren, Uhren und Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Täschner- und Sattlerwaren, Dekorationswaren, Schuh- und Textilwaren, Spielwaren, Lebensmittel und Getränke, Tabakwaren und sonstige Genussmittel, Einzelhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Kosmetik und Haushaltswaren, Uhren und Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Täschner- und Sattlerwaren, Dekorationswaren, Schuh- und Textilwaren, Spielwaren, Lebensmittel und Getränke, Tabakwaren und sonstige Genussmittel, Großhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Kosmetik und Haushaltswaren, Uhren und Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Täschner- und Sattlerwaren, Dekorationswaren, Schuh- und Textilwaren, Spielwaren, Lebensmittel und Getränke, Tabakwaren und sonstige Genussmittel, Online- und Katalogversandhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Kosmetik und Haushaltswaren, Uhren und Schmuckwaren, Durckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Täschner- und Sattlerwaren, Dekorationswaren, Schuh- und Textilwaren, Spielwaren, Lebensmittel und Getränke, Tabakwaren und sonstige Genussmittel.

Eine identische Markenanmeldung ist im Jahr 2009 vom DPMA zurückgewiesen worden (Aktenzeichen 302008077481.9). Das Amt führte im Erstprüfer-1-Beschluss treffend aus “Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1) „Bezeichnung für Porzellan”.

Dieses Beispiel zeigt einmal mehr wie “dank” der laxen Prüfung in Alicante der Markenschutz für nicht unterscheidungskräftige Bezeichnungen quasi durch die europäische Hintertür auch in Deutschland erlangt werden kann.
Im Rahmen der Prüfung auf absolute Schutzhindernisse sollte der Gegencheck im entsprechenden nationalen Markenregister auf etwaige Schutzverweigerungen identischer Marken eigentlich zu leisten sein.

Sollte also ein Mineralölkonzern auf die Idee kommen sich die Wortmarke “Schwarzes Gold” für Brennstoffe und Rohöl zu sichern, rate ich dringend zur Anmeldung in Alicante!

WIPO: Patentstatistik 2010

Die World Intellectual Property Organization WIPO hat umfangreiche Statistiken zum internationalen Patentsystem im Jahr 2010 veröffentlicht.

Deutschland belegt den dritten Platz hinter den USA und Japan. Asiatische Nationen wie Japan, China und Südkorea weisen neben Spanien das stärkste Wachstum auf.

Die Top-Anmelder sind:
PANASONIC CORPORATION, Japan
ZTE CORPORATION, China
QUALCOMM INCORPORATED, USA
HUAWEI TECHNOLOGIES CO., LTD., China
KONINKLIJKE PHILIPS ELECTRONICS N.V., Niederlande
ROBERT BOSCH GMBH, Deutschland
LG ELECTRONICS INC., Korea
SHARP KABUSHIKI KAISHA, Japan
TELEFONAKTIEBOLAGET LM ERICSSON (PUBL), Schweden
NEC CORPORATION, Japan