Apple vs. Prostitunes

Aus den Begriffen “Prostitute” und “Tunes” hat Event-Veranstalter Martin Stappen DJ den Namen für eine Veranstaltungsreihe in Viersen zusammengesetzt: das resultierende “Prostitunes” ist nun von Apple beanstandet worden. Die Verwechslungsgefahr mit iTunes sei zu groß, Löschungsaufforderung, Unterlassungserklärung und anwaltliche Kostennote gingen von Apple an den Studierenden, der eine Rechtsstreitigkeit nicht finanzieren kann – und auch keinen Neuanfang unter anderem Namen, da die Abmahnung und die entstandenen Kosten das notwendige Kapital aufgefressen haben

Quelle: macnotes.de

Hoffentlich erwischt dieses Schicksal nicht auch noch meine Freunde von den


Quelle: HABM

Markenrecht verletzt – “Magath gefällt mir” Aktion gestoppt

Das aufgedruckte Vereinwappen des FC Schalke 04 bremst die T-Shirt Aktion der Magath Sympathisanten aus.

Schalkes Marketingabteilung schritt mit einer Unterlassungserklärung ein, weil die beiden Magath-Fans auch das Vereinswappen benutzt hatten.

Quelle: T-Online

Äpfel Marke Apple

Apple hat einen besonders breiten Antrag auf Eintragung seiner Hauptmarke gestellt. Das Formular, das für den Namen “Apple” gilt, deckt insgesamt 42 von 45 möglichen internationalen Markenklasse ab. Darunter findet sich auch allerlei Skurriles, wie Patently Apple unter Berufung auf einen entsprechenden Antrag bei den zuständigen europäischen Behörden meldet: Markenklasse 004 beispielsweise (“Industrieöle und Schmiermittel, Treibstoffe”), 017 (“Gummi und Isolierungsmaterialien”) oder 012 (“Fahrzeuge, elektronische Komponenten für Autos”).

Quelle: heise

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt führt die Markenanmeldung vom 03.03.2011 unter der Markennummer 009783978.

Ausgelassen wurden lediglich die Nizzaklassen 13 (Schusswaffen und Sprengstoff), 19 (Baumaterialien nicht aus Metall) und 34 (Tabak- und Rauchwaren). Ob der Markenantrag in den Lebensmittelklassen 29, 30, 31, 32 und 33 schutzfähig ist darf stark bezweifelt werden. Zumal im Verzeichnis der Waren in Bezug auf die Lebensmittel keinerlei Einschränkungen gemacht werden.

So enthält Klasse 31 beispielsweise auch frisches Obst und lebende Pflanzen. Klasse 32 enthält die Fruchsäfte, Nizzaklasse 33 die Obstbrände, Klasse 29 die konservierten Früchte und Klasse 30 den Apfelkuchen – jeweils Waren für die Apple nicht schutzfähig sein kann.