.GmbH – Domains für GmbHs

Der ICANN-Prozess der Einführung neuer Top Level Domains schreitet fort. Voraussichtlich im 3. oder 4.Quartal 2012 beginnen die Registrierungen unter den neuen Top Level Domains.

ICANN-Registrar Secura bietet allen GmbHs in Deutschland, Schweiz, Österreich und Liechtenstein an, bereits jetzt ihre Namen und Begriffe unter der gmbh-domain zu sichern.

Das Prinzip dabei ist: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst (Windhund-Prinzip). Allerdings hat ICANN auch einen Markenschutz vorgesehen, der Markeninhaber ermöglicht, vor der eigentlichen allgemeinen Registrierungsperiode ihre Marken in den neuen Domains zu registrieren.

Quelle: Pressemitteilung

Und auch die passende Marke existiert schon.

.GMBH
Europäische Gemeinschaftsmarke
Markennummer: EM08416778
Nizzaklassen: 35, 38, 42, 45

Quelle: DPMA

2002 Libyen räumt sein Markenregister auf

Libyen ist derzeit politisch ein heißes Thema und auch aus markenrechtlicher Sicht hat das Land einiges zu bieten.

In Libyen stehen demnächst die ersten Markenverlängerungen an. Die ersten? Ja, denn im Jahr 2002 erklärte man kurzerhand Marken, die älter als August 2002 waren, für ungültig.

Neuanmeldungen finden seit 2002 statt, wobei die erste Eintragungsurkunde erst 2010 ausgestellt wurde. Der Markenschutz in Libyen gilt 10 Jahre, so dass die 2002er Marken bald zur Verlängerung anstehen.

Quelle: Markenserviceblog

Ausländische Priorität

Zum Thema ausländische Priorität bei der Markenanmeldung informiert das Markenserviceblog.

Die Priorität einer Marke bestimmt sich nach dem Anmeldetag oder – falls eine ausländische Priorität in Anspruch genommen wird – nach deren Prioritätstag.

Unter den nachfolgenden Voraussetzungen kann beispielsweise der Inhaber einer deutschen Marke bei der Anmeldung einer englischen Marke den Prioritätstag der deutschen Anmeldung in Anspruch nehmen. Dies hat zur Folge, dass der englische Markenschutz ab dem Tag der deutschen Anmeldung gilt. Umgekehrt kann freilich auch der Inhaber einer englischen Marke deren Priorität bei der Anmeldung einer deutschen Marke in Anspruch nehmen.

Ob eine ausländische Priorität in Anspruch genommen werden kann, richtet sich zunächst danach, ob das Land der Erstanmeldung und das Land der Zweitanmeldung durch einen Staatsvertrag, namentlich der PVÜ, verbunden sind. Zur Zeit sind 173 Staaten durch die PVÜ verbunden.

DPMA: Start ins digitale Zeitalter: Deutsches Patent- und Markenamt führt elektronische Schutzrechtsakte ein

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) startet heute die “elektronische Schutzrechtsakte”. Patente, Gebrauchsmuster, Topografien und ergänzende Schutzzertifikate werden ab sofort von der Anmeldung bis zur Publikation komplett elektronisch bearbeitet. In Anwesenheit der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, und von Gregor Pillen, Mitglied der IBM Geschäftsführung und Leiter der Beratungssparte IBM Global Business Services, wurde das neue IT-System heute vorgestellt und frei geschaltet.

“Die elektronische Schutzrechtsakte im DPMA ist ein Leuchtturmprojekt der Bundesregierung. Die Inbetriebnahme des Systems ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in das vollelektronische Zeitalter in der Bundesverwaltung”, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger heute im DPMA in München. “Ich freue mich, nach einer intensiven Planungs- und Entwicklungszeit jetzt den Startschuss in eine neue Zeit für die Informationstechnik des Deutschen Patent- und Markenamts geben zu können.” so Leutheusser-Schnarrenberger weiter. “Die Behörde für den technischen Fortschritt wird selbst technisch fortschrittlich. Mit diesem Modernisierungsschub baut das DPMA seine starke Stellung im Kreis der weltgrößten Ämter für gewerbliche Schutzrechte weiter aus und wird als Anlaufstelle für die innovative Wirtschaft noch attraktiver.”

“Wir besitzen jetzt ein elektronisches Bearbeitungssystem, das zu den modernsten und leistungsfähigsten IT-Systemen aller großen Patentämter weltweit zählt. Hierauf sind wir sehr stolz. Die elektronische Schutzrechtsakte stärkt unsere Wettbewerbsfähigkeit und bildet gleichzeitig die Grundlage für die Akteneinsicht online, die wir unseren Kundinnen und Kunden zum Jahreswechsel als Dienstleistung anbieten werden.” sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts, heute in München.

Seit über 30 Jahren nutzt das DPMA bereits erfolgreich die Informationstechnologie zur Unterstützung der Schutzrechtsverfahren, zur Online-Anmeldung sowie zur Publikation gewerblicher Schutzrechte. Die elektronische Schutzrechtsakte schließt nun die Lücke zwischen Online-Anmeldung und Publikation. Das komplexe System wurde vom DPMA und der IBM Deutschland GmbH konzipiert und entwickelt. Das Deutsche Patent- und Markenamt arbeitet bereits an der Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte in den weiteren Schutzrechten Marke und Geschmacksmuster.

Quelle: Pressemitteilung DPMA