Die aktuelle Ausgabe der Alicante News ist erschienen und auf der Webseite des Harmonisierungsamtes abrufbar.
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Australien: Coke vs. Pepsi – der Kampf der Flaschen!
In Australien streiten Coca-Cola und Pepsi um das Aussehen ihrer Flaschen.
Coca-Cola sieht seine Markenrechte durch die neue Pepsi-Pulle verletzt.

Quelle: the telegraph
Ausführlicher Bericht in der Financial Times Deutschland
Sonntagslinks
WIPO Magazine
Das aktuelle WIPO Magazine (Ausgabe 05/2011) ist erschienen und auf der Webseite der World Intellectual Property Organization erhältlich.
Aus dem Inhalt:
Movie magic – moving forward
Switching on to solar – goodbye kerosene
The Manga phenomenon
Architecture & copyright controversies
Stefan Behnisch on architecture
YikeBike spells urban freedom
Without a songwriter there is no song
IP Education – what next? A view from the Southern Cone
The art of fiction: making the familiar new
Technology Transactions: Managing Risks Arising from Disputes
Personennamen als Marke
Auch Namen von Personen – egal ob echt oder fiktiv, bekannt oder unbekannt, lebend oder verstorben – sind dem Markenschutz zugänglich. Ob ein Personenname als Marke eingetragen wird, richtet sich nach denselben Kriterien wie bei allen anderen Zeichen, nämlich maßgeblich danach, ob dem Namen Unterscheidungskraft zukommt.
Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, die von der Markenanmeldung erfassten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und so diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden sowie deren Ursprungsidentität zu gewährleisten (Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 8 Rn 41).
Für die Eintragungsfähigkeit kommt es darauf an, ob der Verkehr in dem Namen einen Hinweis auf die Herkunft der betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sieht.
Quelle: Markenserviceblog
Da fallen uns doch auch gleich ein paar knackige Beispiele ein: Fielmann, Dr. Oetker, Rossmann, Schlecker usw.
Vorsicht ist im Übrigen geboten bei der Anmeldung eines Namens einer bekannten Persönlichkeit im Hinblick auf die Bösgläubigkeit der Anmeldung. Sofern ein Nichtberechtigter den Namen einer lebenden oder toten Persönlichkeit anmeldet, kann dies mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Namensträgers kollidieren.
Bei den verstorbenen Prominenten ist das sogenannte postmortale Persönlichkeitsrecht allerdings nicht von unendlicher Dauer. So finden sich diverse Marken mit dem Namen längst verstorbener Prominenter im Markenregister. Beispielhaft seien hier genannt:
Ringelnatz (30131497)
Kennedy (39511216)
KOPERNIKUS (2084473)
Johann Wolfgang von GOETHE (1097376)
Goethe (1183158)
Al Capone (30716352)
MAO (30739613)
SABMiller übernimmt Foster’s
Die Wiener Zeitung meldet die Übernahme des australischen Braukonzerns Foster’s.
Der australische Brauereikonzern Foster’s hat ein verbessertes Übernahmeangebot des britisch-amerikanischen Bier-Riesen SABMiller im Wert von 9,9 Milliarden Australischen Dollar (7,4 Milliarden Euro) akzeptiert. Die Übernahme könne bis Ende 2011 abgeschlossen sein, teilte SABMiller am Mittwoch mit.
[…] Fosters’ Markenrechte sind zudem kompliziert verteilt: In Europa gehört die Marke Foster’s zur Brau Union-Mutter Heineken, der Nummer 3 des Weltmarkts, in den USA zu SABMiller.
Die älteste “Foster’s” Marke im deutschen Markenregister stammen von 1981.

Registernummer: 1025078
Als Markeninhaberin wird die schottische S&NF Limited mit Sitz in Edinburgh geführt. Diese Gesellschaft ist auch Markeninhaberin in der der Europäischen Gemeinschaftsmarken und der Internationalen Registrierungen auf Basis des Madrider Markensystems.
Schutz in Deutschland beansprucht beispielsweise die Internationale Registrierung Nummer 830677A

Quelle: DPMA, WIPO
