Levi’s und die Markierung der Gesäßtasche

Der juristische Streit um das Label von Levi”s-Jeans geht nach Luxemburg. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte am Donnerstag dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor, ob das typische rote Stoffbändchen an der Gesäßtasche der Hosen gleich in zwei Varianten Markenschutz genießt. Levi”s hatte das Label zunächst ohne und später mit dem Firmennamen eintragen lassen.

Quelle: Süddeutsche.de

Zur Verdeutlichung des Sachverhalts die beiden Marken.


Registernummer: DD00641687
Nizzaklasse: 25
Anmeldedatum: 13.10.1976


Registernummer: 2914002
Nizzaklasse: 25
Anmeldedatum: 01.01.1995

Quelle: DPMA

Nizzaklassifikation: Leasing und Franchising

Die 10. Ausgabe der Klassifikation von Nizza enthält gegenüber der Vorausgabe im Wesentlichen folgende Änderungen:

In den Allgemeinen Anmerkungen wird klargestellt, dass Mietkauf- oder Leasingkauffinanzierung der Klasse 36 zuzuordnen ist.
Ebenfalls in den Allgemeinen Anmerkungen wird geregelt, dass Dienstleistungen des Franchising der gleichen Klasse zugeordnet werden, wie die vom Franchisegeber erbrachten besonderen Dienstleistungen (z.B. Unternehmensberatung in Bezug zu Franchisegeschäften (Klasse 35), Finanzierungen in Bezug zu Franchisegeschäften (Klasse 36), juristische Dienstleistungen in Bezug zu Franchisegeschäften (Klasse 45)).

Quelle: DPMA

Nizzaklassifikation: Schätzungsdienstleistungen

Die 10. Ausgabe der Klassifikation von Nizza enthält gegenüber der Vorausgabe im Wesentlichen folgende Änderungen:

Die bisher in Klasse 35 angesiedelten Dienstleistungen “Schätzung von ungeschlagenem Holz” und “Schätzungen auf dem Gebiet der Wolle” werden umformuliert und in die Klasse 36 hinsichtlich des finanziellen Aspekts bzw. in Klasse 42 hinsichtlich des qualitativen Aspekts eingeordnet. Folgende Einträge sind daher neu

Klasse Dienstleistungsbegriff
36 Schätzung von ungeschlagenem Holz (finanzielle-)
42 Schätzung von ungeschlagenem Holz (qualitative-)
36 Schätzung von Wolle (finanzielle-)
42 Schätzung von Wolle (qualitative-)

Quelle: DPMA

Berufsausbildung im DPMA – nutzen Sie Ihre Chance

Wenn Sie sich für eine Berufsausbildung beim Deutschen Patent- und Markenamt in München interessieren, können Sie sich bis zum 15. Dezember 2011 um einen unserer Ausbildungsplätze bewerben. Wir freuen uns auf Sie!

Fachinformatiker/-in Fachrichtung Anwendungsentwicklung

Fachinformatiker/-in Fachrichtung Systemintegration

Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Bibliothek

Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung Information und Dokumentation

Verwaltungsfachangestellte/r – Fachrichtung Bundesverwaltung –

Kauffrau/-mann für Bürokommunikation

Elektroniker/-in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik

Quelle: DPMA