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Die ehemaligen kleinen Riesen
Die Aufregung über den Markenstreit um den Namen einer Kindergartengruppe hat jetzt auch den Focus erreicht.
Selbst eine Gruppe kleiner Kinder darf in Deutschland nicht einfach so heißen wie sie will. Das haben 19 Knirpse eines Kindergartens im Ostthüringer Örtchen Wildetaube erfahren müssen. „Die kleinen Riesen“ hatten sie und ihre Eltern als Name für sich auserkoren. Doch kürzlich flatterte dem kommunalen Träger deswegen eine Abmahnung aus Baden-Württemberg ins Haus.
Quelle: Focus
BPatG: “EY” Wortmarke für Ernst & Young
Das DPMA hatte die Markenanmeldung gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG mit Beschluss vom 18. November 2010 zurückgewiesen. Es war der Ansicht,
dass es sich bei dem Zeichens „EY“ um eine Interjektion handle, welche als Aufforderungs- und Grußwort benutzt werde, Teil einer sogenannten Jugendsprache sei und vorrangig in Deutschland verwendet werde. Die Interjektion „ey“ sei aus einer Verkürzung des aus dem englischen Sprachraum stammenden „hey“ entstanden und falle zudem in dieselbe Kategorie von Appellinterjektionen wie das Wort „hey“. Daher sei auch kein entscheidungserheblicher Unterschied im Vergleich zur vom BGH entschiedenen Frage der Schutzfähigkeit des Zeichens „hey!“ zu sehen. Der Verkehr werde daher im Zusammenhang mit den angebotenen Dienstleistungen das Zeichen lediglich als Versuch werten, die Abnahmebereitschaft zu wecken, womit das Zeichen als werbliche Anpreisung diene. Das mit Großbuchstaben angemeldete Zeichen verstärke lediglich diese Werbeaussage.
Quelle: BPatG
Das Bundespatentgericht gab dem Antrag der Anmelderin statt und hob den Beschluss des DPMA auf, da keine absoluten Schutzhindernisse ersichtlich seien.
Bundespatentgericht 33 W (pat) 509/11, betreffend die Markenanmeldung 30 2009 076 453.0
Aktuelle Titelschutzanzeigen
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 1061 vom 21.02.2012:
Wenn Eltern älter werden …
Drei in einem Bett
Die Mädchen-WG: Urlaub ohne Eltern
Hausenblas – Staubsauger-Vertreter deluxe
Fakt oder Fake
Quelle: Titelschutzanzeiger
Puddingstreit
Was war zuerst da: Pudding “Paula” oder Pudding “Flecki”. Um einen Vanille-Schokopudding mit Flecken ist jetzt ein Streit zwischen Dr. Oetker und Aldi Süd entbrannt.
[…] Seit 2006 ist der markante Schoko-Vanille-Pudding namens “Paula“ auf dem Markt. “Wir haben uns die Technik zur Herstellung der Flecken extra patentieren lassen“, sagt Oetker-Sprecher Jörg Schillinger. Das sogenannte Geschmacksmuster ist in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes in München eingetragen. “Paula“ hat sogar eine eigene Homepage.
Quelle: tz
Unter der Nummer 40502143-0002 führt das DPMA das Geschmacksmuster der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG.

Und auch wenn es hier um Lebensmittel geht – Geschmacksmuster haben nichts mit dem Geschmack des Puddings zu tun, sondern mit dem Design.
Microsoft stellt neues Windows Logo vor
Das Design Tagebuch informiert über das neue Windows Logo.
Allerdings findet sich weder im US Markenregister noch im Register des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt eine entsprechende Markenanmeldung.

