Puddingstreit

Was war zuerst da: Pudding “Paula” oder Pudding “Flecki”. Um einen Vanille-Schokopudding mit Flecken ist jetzt ein Streit zwischen Dr. Oetker und Aldi Süd entbrannt.

[…] Seit 2006 ist der markante Schoko-Vanille-Pudding namens “Paula“ auf dem Markt. “Wir haben uns die Technik zur Herstellung der Flecken extra patentieren lassen“, sagt Oetker-Sprecher Jörg Schillinger. Das sogenannte Geschmacksmuster ist in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes in München eingetragen. “Paula“ hat sogar eine eigene Homepage.

Quelle: tz

Unter der Nummer 40502143-0002 führt das DPMA das Geschmacksmuster der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG.

Und auch wenn es hier um Lebensmittel geht – Geschmacksmuster haben nichts mit dem Geschmack des Puddings zu tun, sondern mit dem Design.

Linsanity – das Rennen um die Markenrechte ist eröffnet

Jeremy Lin – ein junger Basketballer taiwanesischer Herkunft – entfacht seit einigen Tagen den wohl größten Hype der jüngeren Sportgeschichte. In den USA gipfelt der Aufruhr um den Aufbauspieler der New York Knicks im Begriff “Linsanity” (von insanity, englisch für Irrsinn, Wahnsinn).

Lin bricht die Rekorde von Shaq und Michael Jordan, die NBA jubelt über eine Gallionsfigur für den asiatischen Markt und “Linsanity” ist in den USA in aller Munde. So liefert eine Google Suche zur Zeit über 5,2 Millionen Treffer für einen Begriff, der vor zwei Monaten noch gar nicht existierte. Nach neusten Meldungen plant sogar der Sportartikelriese Nike einen “Jeremy Lin” Schuh.
Inzwischen schappt der Hype auch nach Europa, so widmete zum Beispiel die nicht gerade als Sportpostille bekannte ZEIT dem sporitiven Phänomen ein Portät.

So kommt, was kommen muss – das Rennen um die besten Rechte hat begonnen. Eine aktuelle Suche beim USPTO liefert drei Markenanmeldungen für Linsanity.

Die älteste Markenanmeldung datiert vom 07. Februar. Jeremy Lin hat seine Marke aber erst am 13. Februar zur Anmeldung gebracht und wird deshalb bei der Vermarktung des Begriffs vermutlich den Kürzeren ziehen. Immerhin hat er aber bei seinem Namen auch im Markenregister die Nase vorn. Unter der Serial Number 85541428 führt das US Patent & Trademark Office die Anmeldung

Sonntagslinks

Arabisches Gericht verbietet „Mecca-Cola“ als Marke

Chinesische Behörden konfiszieren iPads

Social-Media-Anwältin: “Pinterest könnte Marken verwässern”

Mindestmaß an intellektuellen Aufwand

Millward Brown analysiert wertvollste Marken Chinas

The road to hell XXIII: Eine Däne sagt, ich krieg Geld von Dir … / Zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei unberechtigter Abmahnung

OLG Köln zu einem irreführenden „amtlichen“ Angebot an Inhaber von Markenrechten

Garfield – digitale Markenrechte lizenziert

Iconicfuture hat die digitalen Markenrechte für Garfield vom Markeninhaber und Lizenzgeber Paws Inc. erworben. Spieleentwickler können den berühmten Lasagne- liebenden Kater nun von Iconicfuture erhalten, um ihn als virtuelles Item in Spiele, mobile Apps und virtuelle Welten zu integrieren.

Quelle: OGLABS

Dabei sind die deutschen Wort-/Bildmarken für die Figur des legendären Katers jüngst gelöscht worden. Unter der Registernummer DD00651110 führte das DPMA mit Priorität vom 28.06.1990 die folgende Marke.


Die Marke wurde auf Erklärung des Inhabers mit Wirkung vom 01.07.2010 vollständig gelöscht. Rechtsgrund: Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

Ebenfalls gelöscht wurde die Marke (Registernummer: 2038045) mit Schutz in der Klasse 14.


29.01.2002 Vollständige Löschung auf Erklärung des Inhabers; Rechtsgrund: Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

So verbleibt neben diversen Wortmarken lediglich diese Darstellung des Katers im Markenregister.


EU-Marke 2515401
Nizzaklassen 09, 14, 16, 18, 21, 25, 28, 41

“Kleine Riesen” – Streit um den Namen einer Kindergartengruppe

Um den Namen einer Kindergartengruppe in Wildetaube im Kreis Greiz ist ein Rechtsstreit entbrannt. Ein Ehepaar aus Baden-Württemberg sieht durch den Kindergarten das Markenrecht verletzt.

Die Kindergartengruppe trägt den Namen “Die kleinen Riesen”. Diesen Namen hatte sich das Ehepaar als Marke schützen lassen, weil es unter dieser Bezeichnung in Südwestdeutschland mehrere Kindereinrichtungen betreibt. Der Anwalt des Paares forderte den Kindergarten nun auf, den Namen abzulegen. Andernfalls werde eine Strafe von 5.000 Euro fällig.

Quelle: mdr.de

Die Wortmarke “Kleine Riesen” wird vom DPMA unter der Registernummer 302008033500 geführt. Mit Priorität vom 21.05.2008 besteht Schutz für:

35 Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Marketing, Marktforschung, Öffentlichkeitsarbeit; betriebswirtschaftliche Beratung für Franchisingkonzepte; Arbeitnehmerüberlassung, Überlassung von Zeitarbeitskräften; Personal- und Stellenvermittlung
41 Unterhaltung; kulturelle Aktivitäten; Betrieb von Kindergärten und Kindertagesstätten (Erziehung); Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Kongressen und Seminaren auf dem Gebiet der frühkindlichen Bildung; Herausgabe von Druckschriften und Büchern
43 Verpflegung und Beherbergung von Kindern; Betrieb von Kinderkrippen