Betrug beim iPad-Markenkauf? Neue Klage gegen Apple

Die in Taiwan ansässige Proview Electronics Company, Ltd steitet derzeit mit Apple um die chinesischen Markenrechte am Kennzeichen “iPad”. Jetzt hat Proview eine weitere Klage gegen Apple vor dem California Superior Court in Santa Clara anhängig gemacht. Apple wird Betrug und unlauterer Wettbewerb vorgeworfen. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Verhandlungen zum Markenkauf, die Apple durch eine eigens gegründetes Unternehmen abwickeln ließ.

Die Details zu den Vorwürfen finden sich in einer Pressemitteilung der Proview Electronics Company, Ltd.

“Edelstahl Rostfrei” – auf der Jagd nach Markenpiraten

Ideenklau ist in: Nicht nur bei Doktorarbeiten wählen schwarze Schafe den Weg des Kopierens. Längst zählt Produkt- und Markenpiraterie zu den größten wirtschaftlichen Gefahren für die weltweite Industrie. Lockten früher vor allem Luxusgüter Nachahmer an, stehen heute zunehmend Konsumartikel auf der Fälschungsliste. Der Schaden für die betroffenen Unternehmen ist immens: Neben dem entgangenen Gewinn droht nachhaltiger Imageverlust. Auch bei den Käufern der Plagiate währt die Freude selten lang. Statt Status droht Strafe, schlechte Qualität ist selbst das billige Geld nicht wert und im schlimmsten Fall ist sogar die Gesundheit gefährdet. Hersteller und Zoll gehen deshalb mit publikumswirksamen Beschlagnahmungen und empfindlichen Strafen konsequent gegen Produktpiraten vor. Zum Schutz des Markenzeichens Edelstahl Rostfrei setzt auch der Warenzeichenverband (WZV) auf systematische Kontrolle.

Produktpiraterie kostet die deutsche Industrie jedes Jahr geschätzte 30 Milliarden Euro und 70.000 Jobs. Ob Maschinen oder Mobiltelefone, Armaturen oder Armbanduhren: Immer dreister werden Produkte und Marken kopiert und auf den Markt gebracht. Den Schaden haben nicht nur die Hersteller, mit deren Image und Ideenreichtum Nachahmer zu schnellem Geld kommen. Mitarbeitern betroffener Firmen droht der Verlust ihrer Arbeitsplätze, Schnäppchenjäger riskieren Verletzungen durch minderwertige Werkstoffe sowie finanzielle Einbußen bei vorzeitigem Verschleiß bis hin zu Totalverlust durch Beschlagnahmung.

Zeichen für Qualität

Damit dort, wo das Qualitätssiegel Edelstahl Rostfrei drauf steht, auch Qualität drin ist, kontrolliert der WZV permanent Produkte und Prospekte auf ordnungsgemäße Verwendung des Markenzeichens. Darüber hinaus ist er Markenpiraten mit Hilfe des Zolls auch auf den wichtigsten Messen für Edelstahlprodukte auf der Spur. Gefälschte Waren und Verkaufsunterlagen werden hier vor laufender Fernsehkamera beschlagnahmt. Hohe Bußgelder und Strafanzeigen folgen auf dem Fuße. Dieses konsequente Vorgehen sichert das Vertrauen in das Markenzeichen als verlässliche Orientierungshilfe. So macht der WZV die Verbraucher zu Verbündeten im Kampf gegen Ramsch und Raffkes.

Quelle: Pressemitteilung

Das Markenzeichen “EDELSTAHL rost frei” taucht erstmals 1963 im Markenregister auf.


Die im Jahr 2003 gelöschte Marke wurde vom DPMA unter der Nummer 785317 geführt.

Im Jahr 1967 wurde die Wort-/Bildmarke optisch überarbeitet und unter der Registernummer 846336 eingetragen.

Seit 2005 genießt das Zeichen als Kollektivmarke auch europaweiten Schutz.

EU-Marke 4674231

Quellen: DPMA und HABM

Smartbook – DPMA weist Löschung zurück

Im Streit zwischen der Smartbook AG und Qualcomm hat das Deutsche Patent- und Markenamt in München am vergangenen Donnerstag sein Urteil bekannt gegeben. Das hat die Smartbook AG heute mitgeteilt. Das Amt habe der von Qualcomm beantragten Löschung des Markennamens “Smartbook” sowie des Slogans “Smartbook for smart people” widersprochen.

Quelle: ZDNet

Der Streit um das Kennzeichen “Smartbook” war im Jahr 2009 ausgebrochen.

Entscheidung im Streit um Oberharz

Harzer Namensstreit abgeschlossen

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 15. Februar 2012 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg bestätigt, mit dem die Klage der niedersächsischen Samtgemeinde Oberharz gegen die Stadt Oberharz am Brocken in Sachsen-Anhalt abgewiesen worden war. Die Klage war darauf gerichtet, dass die zum 1. Januar 2010 gebildete Stadt die Führung des Namens „Oberharz am Brocken“ unterlässt.

Das Oberverwaltungsgericht hat den Antrag der Samtgemeinde auf Zulassung der Berufung abgelehnt und seine Entscheidung – wie bereits in einem vorausgegangenen Beschwerdeverfahren (Beschluss vom 19. November 2009 – 4 M 217/09 -) – im Wesentlichen damit begründet, dass eine namensrechtlich beachtliche Verwechslungsgefahr schon durch die Hinzufügung „am Brocken“ in dem Namen in hinreichender Weise begegnet werde. Es handele sich dabei gerade um einen unterscheidenden Namenszusatz, der als Teil des Namens solche Verwechslungen verhindern soll. Darüber hinaus werde diese Gefahr durch das Hinzutreten weiterer Umstände zusätzlich gemindert. Abgesehen davon, dass es zahlreiche Beispiele von Namensgleichheiten unter Kommunen gebe und ein Name, der gleichzeitig eine geographische Bezeichnung sei, von vornherein keine große namensmäßige Unterscheidungskraft entfalte, folge dies daraus, dass die Beteiligten in verschiedenen Bundesländern lägen, kommunalverfassungsrechtlich eine unterschiedliche Struktur aufwiesen und im Rahmen ihrer vollständigen Bezeichnung durch die Begriffe „Stadt“ und „Samtgemeinde“ zusätzlich unterschieden würden.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar und damit mit Rechtsmitteln nicht mehr angreifbar.

OVG LSA, Beschluss vom 15. Februar 2012 – 4 L 156/11

VG Magdeburg, Urteil vom 28. Juni 2011 – 9 A 247/09 MD –

Quelle: Pressemitteilung Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt

Zum Hintergrund des Streits um “Oberharz”.

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iPad Fans können aufatmen – Verkaufsverbot in Shanghai vorerst abgewendet

Eine Schlacht ist gewonnen: Richter in Shanghai haben eine einstweilige Verfügung abgelehnt, mit der die Elektronikfirma Proview den Verkauf von Apples iPad in Shanghai verbieten lassen wollte. Der Krieg um die Rechte am Namen des Flachrechners ist damit aber noch nicht entschieden.

Quelle: Spiegel