DPMA Jahresbericht 2023

Aktuelle Analyse: USA und China dominieren bei Digital-Innovationen, deutsche Bilanz zwiespältig – DPMA-Präsidentin: Digitale Transformation weiter vorantreiben – DPMA-Jahresbericht 2023 bietet interessante Statistiken, nützliche Informationen und spannende Geschichten

Die Innovationstätigkeit in Digitaltechnologien nimmt weiter an Fahrt auf: In Technikbereichen mit Bezug zur Künstlichen Intelligenz und zur digitalen Vernetzung durch Mobilfunk sowie in der Halbleitertechnologie stieg die Zahl veröffentlichter Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich. Führend waren in allen betrachteten Technologiebereichen die Vereinigten Staaten. Die Bilanz für deutsche Anmelder ist zwiespältig: In einigen Technologiefeldern legte die Zahl deutscher Anmeldungen deutlich zu, in anderen fiel Deutschland zurück. Diese aktuelle und bisher unveröffentlichte Analyse zur Entwicklung der Patentanmeldungen für Digitaltechnologien ist Teil des DPMA-Jahresberichts 2023, den das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) heute veröffentlicht hat.

“Deutschland ist einer der wichtigsten Innovationsstandorte der Welt. Wenn wir uns im Wettbewerb behaupten wollen, sollten wir die digitale Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft weiter entschlossen vorantreiben und gestalten”, sagte DPMA-Präsidentin Eva Schewior. “Die deutsche Forschungs- und Innovationslandschaft ist auch in vielen Digitaltechnologien enorm leistungsfähig. Dieses Potenzial müssen wir noch stärker in geschützte Innovationen ummünzen und damit wirtschaftlich besser nutzbar machen.”

Für die Analyse haben wir veröffentlichte Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland beim DPMA und beim Europäischen Patentamt ohne Doppelzählungen betrachtet. Patentanmeldungen werden nach 18 Monaten veröffentlicht. Im Jahr 2023 neu angemeldete Erfindungen sind daher noch nicht enthalten. Untersucht haben wir die Technologiefelder “Digitale Kommunikationstechnik”, “Computertechnik”, “Audiovisuelle Technik”, “Halbleiter” und “Datenverarbeitung für betriebswirtschaftliche Zwecke”.

Künstliche Intelligenz, Mobilfunk, virtuelle Realität: USA und China dominieren

Anmeldestärkstes Technologiefeld war die Digitale Kommunikationstechnik mit 18.364 veröffentlichten Patentanmeldungen (+12,2%). Führend sind die Vereinigten Staaten mit 5.822 Anmeldungen (+17,7%), vor China (5.231, +14,2%). Auf Rang 3 liegt mit großem Abstand die Republik Korea (1.671, +29,9%). Deutschland liegt in diesem Technologiefeld lediglich auf Platz 6 mit 695 Anmeldungen (-9,2%). Viele Anmeldungen in der Digitalen Kommunikationstechnik stehen in Zusammenhang mit dem aktuellen Mobilfunkstandard 5G und mit künftigen Mobilfunkstandards und sind damit wichtig für die digitale Vernetzung in etlichen Schlüsseltechnologien.

Zweitstärkster Bereich war die Computertechnik mit 17.648 Anmeldungen (+4,9%). Hinter den Vereinigten Staaten mit 6.421 Anmeldungen (-4,7%) liegt abermals China – hier allerdings mit großem Abstand (2.645, +15,5%). Auf Rang 3 folgt Deutschland mit 1.943 Anmeldungen (+8,2%). Zur Computertechnik zählen unter anderem Erfindungen zur Bilddatenverarbeitung, Spracherkennung oder Informations- und Kommunikationstechnik. Viele dieser Entwicklungen setzen Künstliche Intelligenz oder maschinelles Lernen ein.

Das Technologiefeld mit den drittmeisten Anmeldungen waren die Halbleiter (5.946, +8,6%). Hinter den Vereinigten Staaten (1.272, +18,0%) liegen dabei Japan (1.177, +9,2%) und die Republik Korea (889, +15,0%). Hier liegt Deutschland auf Rang 5 mit 587 Anmeldungen (+0,2%). Halbleiterbauelemente machen die Verarbeitung und Speicherung von Daten und damit die fortschreitende Digitalisierung überhaupt erst möglich.

Die viertmeisten Anmeldungen wurden in der Audiovisuellen Technik veröffentlicht (5.744, -3,8%). Die Vereinigten Staaten führen hier mit 1.329 Anmeldungen (-10,7%). Auch hier liegt China auf Rang 2 (1.203, +3,4%), dahinter folgt Japan (852, -11,6%). Deutschland liegt mit einem deutlichen Zuwachs (+11,2%) und 644 Anmeldungen auf Rang 5. Diesem Bereich werden unter anderem Erfindungen aus den Gebieten der virtuellen Realität (Virtual Reality, VR) und der erweiterten Realität (Augmented Reality, AR) zugeordnet.

Im fünftstärksten Technologiefeld Datenverarbeitungsverfahren für betriebswirtschaftliche Zwecke (2.497 Anmeldungen, -4,1%) führen die Vereinigten Staaten mit 920 Anmeldungen (-5,7%). Auf Platz 2 folgt mit deutlichem Abstand Japan (438, +9,2%). Auf Rang 3 liegt Deutschland (324, -2,4%). In diesem Technologiefeld werden zum Beispiel Verfahren für Dienstleistungen wie Reservierungen und Veranstaltungsbuchungen, zur Steuerung von Arbeitsabläufen, zur Unternehmens- oder Organisationsplanung oder für die Material- oder Warenwirtschaft angemeldet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Patent- und Markenamt

EuGH entscheidet zu “Big Mäc”

McDonald’s verliert die Unionsmarke Big Mac für Geflügelprodukte

Das Gericht stellt fest, dass McDonald’s für bestimmte Waren und Dienstleistungen keine ernsthafte Benutzung während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nachgewiesen hat Supermac’s und McDonald’s, eine irische und eine amerikanische Schnellrestaurantkette, führen einen Rechtsstreit über die Unionsmarke Big Mac. Diese Marke wurde im Jahr 1996 zugunsten von McDonald’s eingetragen. Im Jahr 2017 stellte Supermac’s einen Antrag auf Erklärung des Verfalls der Marke für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Die Marke sei nämlich für diese Waren und Dienstleistungen in der Union während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt worden. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat diesem Antrag teilweise stattgegeben. Allerdings hat es den McDonald’s von der angefochtenen Marke gewährten Schutz u. a. für Speisen aus Fleisch- und Geflügelprodukten und für Fleisch- und Hühnchensandwiches sowie für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und dem Franchising von Restaurants und anderen Unternehmen und Einrichtungen, die Speisen und Getränke für den direkten Verzehr und für Drive-Through-Einrichtungen bereitstellen, erbracht werden oder damit im Zusammenhang stehen und für die Zubereitung von Speisen zum Mitnehmen bestätigt. Mit seinem Urteil hebt das Gericht die Entscheidung des EUIPO auf und ändert sie teilweise ab, indem es den McDonald’s von der angefochtenen Marke gewährten Schutz weiter einschränkt. Es stellt fest, dass McDonald’s keinen Nachweis dafür erbracht hat, dass die angefochtene Marke für die Waren „Hühnchensandwiches“, die Waren „Speisen aus Geflügelprodukten“ und Dienstleistungen, „die im Zusammenhang mit dem Betrieb und dem Franchising von Restaurants und anderen Unternehmen und Einrichtungen, die Speisen und Getränke für den direkten Verzehr und für Drive-Through-Einrichtungen bereitstellen, erbracht werden oder damit im Zusammenhang stehen; Zubereitung von Speisen zum Mitnehmen“ ernsthaft benutzt worden ist. Die von McDonald’s vorgelegten Beweise enthalten keine Angaben zum Umfang der Benutzung der Marke für diese Waren, insbesondere was die Verkaufsmengen, die Dauer des Zeitraums der Benutzungshandlungen und deren Häufigkeit betrifft. Daher lassen die vom EUIPO berücksichtigten Beweise die Feststellung einer ernsthaften Benutzung der angefochtenen Marke für diese Waren nicht zu. Darüber hinaus kann mit den von McDonald’s vorgelegten Beweisen nicht nachgewiesen werden, dass die angefochtene Marke für „Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und dem Franchising von Restaurants und anderen Unternehmen und Einrichtungen, die Speisen und Getränke für den direkten Verzehr und für Drive-Through-Einrichtungen bereitstellen, erbracht werden oder damit im Zusammenhang stehen; Zubereitung von Speisen zum Mitnehmen“ benutzt wurde.

Quelle: Pressemitteilung Gerichtshof der Europäischen Union

Das Urteil im Volltext.

Escobar Marken

Im Nachklang des Urteils des EuG zur Markeneintragung “Pablo Escobar” hier eine Auswahl eingetragener Marken mit Bezug zum Drogenboss.


Registernummer 302016202390
Quelle: DPMA


Escobar´s Kohle

Registernummer 302017207544

Quelle: DPMA

Immerhin 10 Jahr Markenschutz genoss die 2021 nicht verlängerte Unionsmarke

Registernummer 010332567
Quelle: EUIPO


Neben den “Pablo Escobar” Marken wurde z.B. auch dieser Wortmarke der Schutz verweigert:

Escobar CBD

Anmeldenummer 3020222030865

Quelle: DPMA