Sonntagslinks

Neue Form für Pepsi-Flaschen

Markenanmeldung und Recherche

iPad mini 2: Kein Markenschutz für das Tablet

Neues Logo für Miami Dolphins

Stellenausschreibung für den mittleren Dienst in der Markenabteilung 3.1 in Jena

Spotify erhält neues Logo

BPatG: Eine Grundfarbe ist grundsätzlich nicht als abstrakte Farbmarke eintragungsfähig
“Schutzrechtsrecherchen in der Praxis” Basiswissen Marke und Marken-Recherche im Internet

OLG Frankfurt: Rechtsmissbräuchliche Eintragung einer “Spekulationsmarke”

Aktenzeichen: 6 U 126/12

Leitsatz

Die Anmeldung einer Marke kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Anmelder zwar behauptet, die Marke im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Markenagentur auf Vorrat für künftige Kunden angemeldet zu haben, dem Betrieb dieser Markenagentur nach den Gesamtumständen des Einzelfalles jedoch kein nachvollziehbares Geschäftsmodell zugrunde liegt; in diesem Fall ist die Marke als “Spekulationsmarke” einzustufen, deren Anmeldung darauf angelegt ist, Dritte durch die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Marke zu behindern.

Quelle: Hessen.de

EU plant Reform der Anmeldegebühren für Marken

Das Markenserviceblog berichtet über die Pläne der EU für die Gebühren von Markenanmeldungen.

Die EU plant die Reformierung der Gebühren bei Markenanmeldungen. Zur Zeit betragen die Kosten für die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) 900,00 EUR bis zu 3 Nizzaklassen, jede weitere Klasse kostet zusätzliche 150,00 EUR.

In Zukunft sollen die Kosten für eine Anmeldung in 1 Klasse 775,00 EUR betragen, eine Anmeldung in 2 Klassen 825,00 EUR und eine Anmeldung in 3 Klassen 900,00 EUR – letzteres also wie bisher. Jede weitere Klasse soll weiterhin zusätzliche 150,00 EUR kosten.

Nach Ansicht des zuständigen Komitees soll die reduzierte Gebühr für 1- und 2-Klassen-Marken vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten.