OLG Frankfurt: Rechtsmissbräuchliche Eintragung einer “Spekulationsmarke”

Aktenzeichen: 6 U 126/12

Leitsatz

Die Anmeldung einer Marke kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Anmelder zwar behauptet, die Marke im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Markenagentur auf Vorrat für künftige Kunden angemeldet zu haben, dem Betrieb dieser Markenagentur nach den Gesamtumständen des Einzelfalles jedoch kein nachvollziehbares Geschäftsmodell zugrunde liegt; in diesem Fall ist die Marke als “Spekulationsmarke” einzustufen, deren Anmeldung darauf angelegt ist, Dritte durch die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Marke zu behindern.

Quelle: Hessen.de

One thought on “OLG Frankfurt: Rechtsmissbräuchliche Eintragung einer “Spekulationsmarke””

  1. Begehre kein Richteramt, wenn dir der Mut fehlt, dem Unrecht Einhalt zu gebieten.
    AT, Jesus Sirach 7,3

    Wo keine Gerechtigkeit herrscht, ist es gefährlich Recht zu haben.
    Francisco Gómez de Quevedo y Villegas (1580-1645), spanischer Schriftsteller und Dichter

    Wenn etwas hart bestraft wird, so beweist das gar nicht, dass es unrecht ist; es beweist bloß, dass es dem Vorteil der Machthaber nachteilig ist. Oft ist gerade die Strafe der Stempel der schönen Tat.
    Johann Gottfried Seume (1763-1810), deutscher Schriftsteller

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