Am vorletzten Sitzungstag vor der Sommerpause und zum
Abschluss der Legislaturperiode hat der Bundestag über die Verschärfung des Strafrechts bei Produkt- und Markenpiraterie entschieden.„Das ist ein wichtiger Schritt für einen besseren Schutz von Unternehmen und Verbrauchern, zu dem wir den Regierungsparteien ausdrücklich gratulieren“, freut sich
Dr. Alexander Dröge, Leiter Recht beim Markenverband e.V. „Wer künftig im großen Ausmaß Produkt- und Markenpiraterie begeht, wird hierfür zur Rechenschaft gezogen. Die Zeiten, in denen dies nur als Kavaliersdelikt gesehen wird, sind vorbei“, so Dröge weiter.Mit einer umsichtigen Regelung begegnet die Politik einer immer stärker um sich greifenden Form der Kriminalität, die Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen gefährdet und bislang strafrechtlich nur unzureichend geahndet wurde.
Noch in der späten Nacht von Donnerstag auf Freitag macht der Bundestag den Weg frei für eine schärfere Bestrafung von Intensivtätern bei Produkt- und Markenpiraterie.
Bei Kennzeichenrechtsverletzungen im gewerbsmäßigen Ausmaß droht künftig eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten.
Hintergrund:
Die aktuelle Statistik des deutschen Zolls für 2012 zeigt, dass immer mehr verbrauchergefährdende Fälschungen auf den Markt schwemmen. Fast 100.000 Spielwaren die gesundheitsgefährliche Stoffe enthalten und knapp 90.000 elektrische Geräte, bei denen die Gefahr eines Stromschlages besteht. Das sind nur Beispiele dessen, was der Zoll aus dem Verkehr ziehen konnte.
Ein Großangriff auf die Gesundheit der Verbraucher, denn zwei Drittel aller Verbraucher
kaufen Fälschungen unbewusst. Es geht also nicht um das bewusste „Urlaubsschnäppchen“, sondern um Betrug am Verbraucher.
Die Schäden alleine für die deutsche Markenwirtschaft liegen dabei inzwischen bei über
50 Milliarden Euro.Was hat der Bundestag beschlossen:
Der Kauf von Fälschungen und auch der Weiterverkauf durch Verbraucher war straffrei und bleibt es auch. Verbraucher sind in der überwiegenden Zahl Opfer und sollen dafür nicht noch kriminalisiert werden.
Der Verkauf beziehungsweise das In-Verkehr-bringen von Fälschungen im geschäftlichen Verkehr ist strafbar und wird mit Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe zu 3 Jahren bedroht. Auch hieran ändert sich nichts, denn ins Visier genommen werden sollen nicht die „Kleinkriminellen“.
Produkt- und Markenpiraterie im gewerbsmäßigen Ausmaß hingegen wird bislang durch die Gerichte nicht genug ernst genommen. Intensivtäter mit tausenden von Fälschungsverkäufen oder zehntausenden Euro Umsatz mit Fälschungsverkäufen mussten bislang häufig nur geringe Geldstrafen fürchten, die in manchen Fällen nicht mal ihrem Gewinn aus den Fälschungsverkäufen entsprach. Damit macht der Bundestag nun Schluss. Eine Haftstrafe von mindestens drei Monaten droht künftig solchen Intensivtätern anstelle von einer Geldstrafe.
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