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Wie die FIFA so der DFB – REAL will den Adler löschen lassen

Streit um den DFB-Adler

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BGH: Geschäftsführerhaftung

Das Markenserviceblog zum BGH Urteil  (Urt. v. 18.06.2014 – Az.: I ZR 242/12) zur  persönlichen Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft.

Fazit: Auch wenn der BGH die persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft scheinbar nur in den Grenzen geregelt hat, kommt dies faktisch einen weitgehenden Enthaftung des Geschäftsführers gleich, da der Gläubiger im Prozess wohl die Beweislast für die zuvor genannten Fälle in denen der Geschäftsführer haften soll, trägt. Es dürfte für den Gläubiger außerordentlich schwierig sein, mit bloßem außenstehendem Wissen mehr als eine Vermutung zu äußern, dass der Geschäftsführer aufgrund seines vorherigen Tuns oder Wissens von dem wettbewerbsrelevanten Vorgang doch haften müsse. Es dürfte spannend bleiben, wie die Instanzenrechtsprechung zukünftig eventuell eine gewisse Beweislastumkehr zu Ungunsten des Geschäftsführers einführt, wenn der Gläubiger einen schlüssigen Anscheinsbeweis liefert. Gegen den Geschäftsführer bei einem einstweiligen Verfügungsverfahren ohne mündliche Verhandlung zukünftig einen Titel zu erwirken, dürfte jedenfalls außerordentlich schwierig werden, da die Organstellung offenbar nicht mehr ausreicht.

Eine analoge Anwendung des BGH-Urteils in Markensachen dürfte zudem nahe liegen.
Sofern es sich nicht um die Unternehmenshauptmarken handelt, werden die Geschäftsführer zukünftig versuchen, sich der persönlichen Haftung dadurch zu entledigen, dass die Verantwortung auf das Marketing oder die Markenabteilung geschoben wird.

Statement zum aktuellen Stand über die Auseinandersetzung um die Verwendung des Bundesadlers in Logo-Form

Die real,- SB-Warenhaus GmbH hat beim Deutschen Marken- und Patentamt in München sowie beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt OAMI in Alicante Antrag auf Löschung der deutschen, bzw. EU- DFB-Marke in Zusammenhang mit dem dabei verwendeten Bundesadler gestellt.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit über eine Marketingaktion sowie über so genannte Merchandiseartikel, die real,- im Frühjahr im Vorlauf der Fußball-Weltmeisterschaft im Sortiment geführt hat und die als Symbol den Bundesadler trugen. Hierdurch sah der DFB seine Markenrechte verletzt.

real,- vertritt jedoch die Rechtsauffassung, dass Hoheitssymbole der Bundesrepublik Deutschland, und im konkreten Fall das Symbol des Bundesadlers, nicht alleine zu Gunsten des DFB für dessen Geschäfte monopolisiert werden dürfen. Dieser Vorgang wird derzeit vor dem Münchener Landgericht verhandelt.

real,- strebt mit den aktuellen Gerichtsverfahren eine Grundsatzentscheidung sowie Rechtssicherheit für zukünftige Marketingaktionen sowie den Verkauf von Merchandiseprodukten an. Die traditionell guten und engen Geschäftsbeziehungen zum Deutschen Fußball Bund sieht das Unternehmen durch die Einreichung des Löschungsvorgangs beim Deutschen Marken- und Patentamt nicht infrage gestellt.

Darüber hinaus bitten wir um Verständnis, dass wir uns zu weiteren Details erst nach der Entscheidung des Münchener Landgerichts Anfang August äußern werden.

Quelle: Pressemitteilung real,- Group Holding GmbH

Den Bundesadler gibt es nicht!

Wohl aber “die Bundesadler”, denn bei der Gestaltung des Wappenvogels hat man diverse Freiheiten.

Unterschiedlich gestaltete Adler

Die “Bekanntmachung des Bundespräsidenten betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler” vom 20. Januar 1950 übernahm fast wörtlich den Text der Bekanntmachung Friedrich Eberts vom 11. November 1919 sowie die Gestaltung des Adlers aus der Weimarer Republik. Der künstlerischen Ausgestaltung des Adlers ist somit breiter Spielraum gegeben worden, denn zum Aussehen des Wappentieres ist lediglich festgelegt, dass es einköpfig ist, das Haupt nach seinem rechten Flügel hin wendet, keine Krone auf dem Haupt hat und im Schilde schwebt.

So führen beispielsweise Bundespräsident, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht und Deutscher Bundestag unterschiedlich gestaltete Adler. Auf Münzen und selbst auf den Nationaltrikots deutscher Sportverbände sind unterschiedlich gestaltete Adler zu sehen.

Quelle: Bundestag

Der Adler soll weg – Löschungsanträge gegen DFB Marken

Die Huffington Post berichtet über den Markenstreit zwischen Deutschem Fußball-Bund und der real.- SB Warenhaus GmbH.

In Folge der Auseinandersetzung ist gegen die DFB Marken mit “Adler” ein Löschungsantrag wegen absoluter Schutzhindernisse gestellt worden. Für die EU-Marke ist der Löschungsantrag auch bereits veröffentlicht worden.
Betroffen wären folgende Marken:


EM01020338


DE30427399


DE302012058725

Die Eintragung hoheitlicher Zeichen ist an die Befugnis geknüpft die hoheitlichen Zeichen zu führen. Hier ist der DFB also in der Beweispflicht. Im Rahmen des Löschungsantrages wird auf einen vergleichbaren Fall beim Deutschen Schwimm-Verband verwiesen.

Unabhängig vom Ausgang des Löschungsverfahrens muss man die Hoffnung auf günstigere Trikots erst mal auf Eis legen. Das Löschungsverfahren wird sich über Jahre hinziehen und bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens bleiben die Marken rechtskräftig.