Noerr – Kanzlei des Jahres für IP
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Sonntagslinks
Warum Marken immer noch dazu dienen können, Steuern zu sparen
Verletzung einer Montblanc Marke durch Applikation an Uhr?
‘Marke des Jahres’: Samsung löst Nivea als bestbewertete Marke ab
Patent anmelden im Falle einer Parallelerfindung
EuG: Kein Markenschutz für “Bio organic”
Markenrecht: Zur markenmäßigen Verwendung einer Farbe
BPatG: 25 W (pat) 5/13 MEGA MEN
Auskunftsanspruch gegen die Bank eines Markenrechtsverletzers!
Patentrecherche
Die Patentrecherche ist ein essentieller Schritt im Prozess der Patentanmeldung. Sie dient dazu festzustellen, ob es Ihre Erfindung bereits gibt oder nicht und somit, ob eine Anmeldung auch tatsächlich lohnenswert wäre. Ganz egal, ob Sie die Patentrecherche eigenständig unternehmen oder die Aufgabe einem Patentanwalt überlassen – in jedem Fall muss die Arbeit wie von einem Profi geleistet werden. Denn wenn Sie die Patentrecherche nicht ordentlich durchführen und etwas übersehen, kann Ihnen im Prüfungsverfahren durch das Amt Ihr Patent verweigert werden. Jegliche bisherigen Investitionen und Zeit, die Sie in Ihre Erfindung und die Anmeldung gesteckt haben, wären somit umsonst. Deswegen berichten wir Ihnen heute, worauf ein echter Profi bei einer Patentrecherche achtet. Möglicherweise können Sie dann schon feststellen, ob Sie sich eine eigenständige Durchführung der Patentrecherche zutrauen oder ob Sie lieber doch auf Nummer sicher gehen und dem Experten die Arbeit überlassen.
Unter dem Titel “Worauf Profis bei der Patentrecherche achten” gibt Legal-Patent.com umfangreiche Praxistipps zur Patentrecherche.
WIPO: Neues Mitglied im Madrider Markensystem
Die World Intellectual Property Organization WIPO meldet den Beitritt eines neuen Staates zum Madrider Markensystem.
Zum 18.12.2015 wird das Madrider Protokoll in Gambia in Kraft treten.
BGH: Goldbären im Volltext
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil I ZR 105/14 im Goldbärenstreit veröffentlicht.
Hamburg und die Flamme
Auf Anordnung des IOC darf Hamburg das Feuer & Flamme Logo nicht mehr verwenden.
Das Comité International Olympique mit Sitz in Lausanne hält sich mit “Flammen”-Marken allerdings auch selber sehr zurück. In den Markenregistern finden sich mit Schutzwirkung für Deutschland folgende Marken:

Markennummer IR01221687
Nizzaklasse 35, 41, 45

Markennummer IR01145452
Nizzaklasse 25, 35, 41

Markennummer IR00660341
Nizzaklasse 03, 09, 14, 16, 18, 25, 28, 41, 42
Quelle: WIPO