125 Jahre Gebrauchsmusterschutz

Die rechtliche Grundlage für den Gebrauchsmusterschutz besteht seit 1891. Zum diesjährigen Jubiläum werfen wir jeden Monat ein anderes Schlaglicht auf den “kleinen Bruder des Patents”.
Die Anfänge des Gebrauchsmusterschutzes

Das erste Gebrauchsmustergesetz vom 1. Juni 1891 bestimmte in § 1, dass “Modelle von Arbeitsgeräthschaften oder Gebrauchsgegenständen oder von Theilen derselben werden, insoweit sie den Arbeits- und Gebrauchszweck durch eine neue Gestaltung, Anordnung oder Vorrichtung dienen sollen, als Gebrauchsmuster nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt”.

Quelle: DPMA

Die neue Premier League

Das Design Tagebuch berichtet über das Redesign des Logos der englischen Premier League.

Auch im Europäischen Markenregister finden sich die neuen Versionen bereits.


Markennummer 15086333
Anmeldedatum 08.02.2016
Nizzaklasse 03, 06, 09, 14, 16, 18, 24, 25, 26, 28, 30, 32, 33, 35, 36, 38, 41, 43, 45


Markennummer 15086382
Anmeldedatum 08.02.2016
Nizzaklasse 03, 06, 09, 14, 16, 18, 24, 25, 26, 28, 30, 32, 33, 35, 36, 38, 41, 43, 45

Quelle: HABM

Schweiz: Markenstreit um springenden Vierbeiner

Der Sportartikelhersteller PUMA sieht laut einen Bericht des Tages Anzeiger durch die Marke


Aktenzeichen 51605/2015

Quelle: IGE

seine Markenrechte verletzt.
Die Wort-/Bildmarke “made in Ermatingen” beansprucht Schutz in den Nizzaklassen 18, 20, 21, 25, 27 und 28.
Konkret umfasst die Marke folgende Waren:

18 Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regenschirme und Sonnenschirme; Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft
20 Möbel, Spiegel, Bilderrahmen; Waren, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind, aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus Kunststoffen; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft
21 Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Kämme und Schwämme; Bürsten und Pinsel (ausgenommen für Malzwecke); Bürstenmachermaterial; Putzzeug; Stahlwolle; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas); Glaswaren, Porzellan und Steingut, so weit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft
25 Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft
27 Teppiche, Fussmatten, Matten, Linoleum und andere Bodenbeläge; Tapeten (ausgenommen aus textilem Material); alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft
28 Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Christbaumschmuck; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft

Zur Abstimmung über die Verwechslungsfähigkeit der Marken.

G wie…. Google – Schweiz ist schneller

Martin Steiger berichtet auf steigerlegal.ch über das neue Google “G”, das im Markenregister der Schweiz bereits veröffentlicht wurde.


Aktenzeichen 51118/2016
Rechtsstand Angemeldet
Anmeldedatum 28.01.2016
Nizzaklasse 09, 25, 35, 36, 38, 39, 42
Inhaber Google Inc.,

Quelle: IGE

Im Europäischen Markenregister ist die entsprechende Marke noch nicht verzeichnet.