Kein Markenschutz für die Mona Lisa urteilte das Bundespatentgericht im Beschwerdeverfahren 26 W (pat) 508/15.
Die Wort-/Bildmarke

AZ: 3020130412915
weist für alkoholische Getränke keine Unterscheidungskraft auf.
Quelle: BPatG
markenrechtliches Sammelsurium
Kein Markenschutz für die Mona Lisa urteilte das Bundespatentgericht im Beschwerdeverfahren 26 W (pat) 508/15.
Die Wort-/Bildmarke

AZ: 3020130412915
weist für alkoholische Getränke keine Unterscheidungskraft auf.
Quelle: BPatG
BGH: Keine Löschung einer Marke wegen Beeinträchtigung eines lokalen Unternehmenskennzeichens
Rechtsmissbrauch: Klagen aus UWG und Markenrecht
Bösgläubige Markenanmeldung – und das beeinträchtigte Unternehmenskennzeichen
Markenabmahnung: Attacke auf T-Shirt „Tussi ATTACK“
Marke gegen rein dekorative Verwendungsformen
BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2015 – I ZB 69/1 – GLÜCKSPILZ
Streit ums Unternehmenslogo – der Geschäftsführer eines betroffenen Unternehmens berichtet auf impulse.de.
Vorher

Aktenzeichen 3020150051861
Rechtsstand Gelöscht
Nizzaklasse 35, 41, 42
Nachher

Aktenzeichen 3020151051598
Rechtsstand Eingetragen – Widerspruch möglich
Nizzaklasse 35, 41, 42
Quelle: DPMA
Business Insider berichtet über den Markenstreit um die Erfolgsserie.
Fragt sich nur, warum dem Markeninhaber das erst jetzt auffällt?
Entscheidung des Europäischen Gerichts in der Rechtssache T?683/13.
Interessant sind die Ausführungen zur Verwechslungsfähigkeit der Zeichen.
Im vorliegenden Fall können die maßgeblichen Verkehrskreise zwar innerhalb der einander gegenüberstehenden Marken die verschiedenen gemeinsamen Bestandteile „Eur“ und „mark“ unterscheiden, doch verblassen diese Bestandteile anders als von der Klägerin vorgetragen bei der Gesamtwahrnehmung dieser Marken nicht gegenüber den Buchstaben „i“ und „o“ sowie der zusätzlichen Silbe „er“ der angemeldeten Marke, die keine selbständig kennzeichnende Stellung und, wie die Klägerin im Übrigen auch einräumt, erst recht keine dominierende Stellung in den einander gegenüberstehenden Marken haben.
Quelle: DPMA