Eintracht Frankfurt schlägt Bayern 11:10

Im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes gewinnt Eintracht Frankfurt gegen den FC Bayern München mit elf zu zehn eingetragenen Marken. Hoffentlich ist der knappe Ausgang ein gutes Omen für ein spannendes Finale!

39829759
eintacht

11 Markeneinträge für die Inhaber Eintracht Frankfurt e.V. und die Eintracht Frankfurt Fußball AG.

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bayern münchen

10 Markeneinträge für die Inhaber FC Bayern München e.V. und FC Bayern München AG.

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Muster zum Angrillen

Zu Beginn der Grillsaison stellt sich die Frage, ob das betriebene Equipment noch den aktuellen Stand der Technik repräsentiert. Hilfreich ist dabei ein Blick ins Geschmacks- oder Gebrauchsmusterregister des DPMA:

40203573

grill

40304271

grill

DE 202005017679 U1

grill

Quelle: DPMA

Möglicherweise ist aber auch der Grill im lustigen Schweinchen-Outfit, der richtige für die Saison.

via Shapeblog

Löschungen nach Widerspruch (16/2006)

Die nachfolgenden Marken sind nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes gelöscht worden. Die Löschung wurde vom DPMA in der 16. Kalenderwoche veröffentlicht.

398 05 184
ratio.de
Nizzaklassen: 09, 35, 38, 41, 42

399 19 927

Nizzaklasse: 38

399 54 362
TELOS – Team
Nizzaklassen: 16, 41, 42

399 71 817
Beepur
Nizzaklassen: 03, 05

302 31 330
BIBA
Nizzaklassen: 16, 35, 41

303 24 842

Nizzaklasse: 41

303 39 824
Visovit
Nizzaklassen: 05, 29, 30

303 42 832

Nizzaklassen: 05, 29, 30

303 66 322
Cervicur
Nizzaklasse: 10

304 08 831
John Sinclair
Nizzaklassen: 09, 16, 35, 41

304 11 302
bizzTainer
Nizzaklassen: 09, 38, 42

304 44 789
Der Nordmann
Nizzaklassen: 24, 25, 35

304 48 857
Ropirol
Nizzaklasse: 05

Quelle: DPMA

HABM: Recherchebericht

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt informiert über Veränderung bei der Zustellung des Rechercheberichtes für Anmelder von Gemeinschaftsmarken.

Derzeit wird die in §39, Abs. 6 der Gemeinschaftsmarkenverordnung festgelegte Monatsfrist zwischen Veröffentlichung der Anmeldung und Versand der Rechercheberichte nicht eingehalten.
Die Monatsfrist soll Anmeldern die Möglichkeit geben ihre Anmeldung nach Sichtung des Rechercheberichtes zurückzuziehen. Von dieser Möglichkeit wird jedoch kaum Gebrauch gemacht, so dass das Harmonisierungsamt die frühere Veröffentlichung der Anmeldungen im Sinne aller Nutzer des Systems der Gemeinschaftsmarken vorzieht.

Quelle: HABM