Jüngst vom Europäischen Markenamt EUIPO und dem Deutschen Patent- und Markenamt DPMA eingetragene Marken der Henkel AG.

markenrechtliches Sammelsurium

Abseits der Frage, ob es sich beim Adler in den AfD Marken um einen Bundesadler handelt, stellt sich möglicherweise auch die Frage der Verwechslungsgefahr.
Für die jüngeren Kennzeichen sind die konkreten Waren und Dienstleistungen noch nicht veröffentlicht. Bekannt sind aber die Klassen, für die der Markenschutz beantragt wird. Da das ältere Kennzeichen mit recht umfassendem Verzeichnis in den Klassen 09, 35, 38 und 42 eingetragen ist, darf man überschneidende Waren und Dienstleistungen vermuten.
Gehen wir mal hypothetisch von identischen oder sehr ähnlichen Waren und oder Dienstleistungen aus.
Die Alternative für Deutschland (AfD) hat im Juli 2025 folgende Wort-/Bildmarken beim DPMA angemeldet:

Das interessante Detail an den Markenanmeldungen ist der stilisierte Adler. Ist hier möglicherweise der Bundesadler und damit ein hoheitliches Zeichen wiedergegeben? Das würde die Markeneintragung verhindern. Nicht jeder Adler ist aber gleich ein Bundesadler.
Auf der Webseite des Deutschen Bundestages finden sich zum Bundesadler folgende Informationen:
Unterschiedlich gestaltete Adler
Die „Bekanntmachung des Bundespräsidenten betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler“ vom 20. Januar 1950 übernahm fast wörtlich den Text der Bekanntmachung Friedrich Eberts vom 11. November 1919 sowie die Gestaltung des Adlers aus der Weimarer Republik. Der künstlerischen Ausgestaltung des Adlers ist somit breiter Spielraum gegeben worden, denn zum Aussehen des Wappentieres ist lediglich festgelegt, dass es einköpfig ist, das Haupt nach seinem rechten Flügel hin wendet, keine Krone auf dem Haupt hat und im Schilde schwebt.
So führen beispielsweise Bundespräsident, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht und Deutscher Bundestag unterschiedlich gestaltete Adler. Auf Münzen und selbst auf den Nationaltrikots deutscher Sportverbände sind unterschiedlich gestaltete Adler zu sehen.
Quelle: Bundestag.de
Es gibt also nicht den einen Bundesadler, sondern die Möglichkeiten der Darstellung sind vielfältig.
Was meinen also die MarkenBlog Leser?
Das Kennzeichen “Wir sind das Volk” war lange Jahre umkämpft und auch immer wieder Thema im MarkenBlog.
Der aktuelle Blick ins Markenregister zeigt – der Slogan der Leipziger Montagsdemos ist keine Marke.

Aber die große Bekanntheit des Slogans sorgt immerhin für Inspiration und für diverse Marken in direkter Anlehnung im Markenregister.
Wir sind das Netz – Registernummer 3020080633549
Wir sind das Bier – Registernummer 3020182371535
Wir sind das Land – Registernummer 3020192318912
Wir sind das Produkt – Registernummer 3020110370540
Wir sind das Neu – Registernummer 3020242139218
WIR SIND DAS BUCH – Registernummer 302126252
Wir sind das Team – Registernummer 3020080126086
Wir sind das Plakat – Registernummer 3020140485869
Wir sind das Volt – Registernummer 017158262
Im Jahr 2015 gab es ein Rennen um die Bezeichnung “PEGIDA” in den Markenregistern von DPMA und EUIPO.
Heute 10 Jahre später stellt dich die registerliche Situation wie folgt dar:

Sämtliche Markenanmeldungen wurden entweder zurückgenommen oder wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen.

Die Marke schützt diverse Waren und Dienstleistungen aus den Klassen 8, 9, 13, 14, 16, 18, 21, 24, 25, 26, 28 und 33.
Es handelt sich um das interne Verbandsabzeichen der Bundeswehr für das Kommando Spezialkräfte (KSKKommando Spezialkräfte).
Ob in diesem Zusammenhang der Markenschutz für die beanspruchten Waren “Whisky [alkoholische Getränke]; alkoholische Mischgetränke, ausgenommen Biermischgetränke; Alcopops” der Klasse 33 sinnvoll und gerechtfertigt ist, sei dahingestellt. Aber offenbar trinkt man dort lieber Whisky als andere Spirituosen.