Streit um das Neuseenland – BILD liegt daneben

Schon seit dem Jahr 2000 versuchte der „Neuseenland e.V.“, sich die Namensrechte zu sichern. Jetzt hat es geklappt. Das Problem: Viele, die sich an den Ufern im Leipziger Süden eine Existenz aufgebaut haben, sollen nun die Namen ihrer Unternehmen ändern.

Quelle: Bild.de

Interessanterweise ist die Wortmarke Neuseenland bereits seit dem Jahre 2002 in das Markenregister eingetragen. Unter der Registernummer 30082345 genießt die Marke mit Priorität vom 08.11.2000 Schutz in den Klassen 35, 41 und 42. Markeninhaber ist der Tourismusverein Leipziger Neuseenland e.V..
Dieser Verein hat im April 2009 zusätzlich eine Wort-/Bildmarke zur Anmeldung gebracht.

Registernummer: 302009021355

Nizzaklassen: 16, 25, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 41, 43, 44

Quelle: DPMA

Auch wenn der Job ja schon längst weg ist – weil es etwas Markenrechtliches ist – mal vom MarkenBlog ein paar BILD Korrekturen:

1. Die Markenrechte versucht sich der Verein nicht seit 2000 zu sichern, sondern er besitzt sie mit Wirkung vom 08.11.2000.

2. Deshalb hat es auch nicht jetzt geklappt, sondern “jetzt”, nämlich am 14.08.2009 ist die Wort-/Bildmarke “LEIPZIGER NEUSEENLAND” in das Markenregister eingetragen worden.

3. Ob auf Basis dieser Wort-/Bildmarke Dritten die Nutzung der Bezeichnung “Neuseenland” untersagt werden kann, ist durchaus fraglich.

Löschungen nach Widerspruch (48/2009)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

306 33 365

Nizzaklasse: 25

307 28 485
AREA ONE
Nizzaklassen: 41, 43

307 39 450
3..2..1..DEINS
Nizzaklassen: 35, 41, 43

307 44 106
HEYER AEROTECH
Nizzaklassen: 07, 09, 10

30 2008 012 661
PerGu-Med
Nizzaklassen: 41, 44

30 2008 027 564
EHT
Nizzaklasse: 11

Quelle: DPMA

EuG: VOLVO vs. SOLVO

In der Rechtssache T?434/07 hat sich die Volvo Trademark Holding AB vor dem Europäischen Gericht erster Instanz gegen die Wort-/Bildmarke


(Registernummer: 3555422) durchgesetzt.
Die Widerspruchsabteilung und auch die Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt HABM hatten jeweils eine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken VOLVO und SOLVO verneint.

Das EuG urteilte jetzt:

1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 2. August 2007 (Sache R 1240/2006?2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Volvo Trademark Holding AB und Frau Elena Grebenshikova wird aufgehoben.

2. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) trägt neben seinen eigenen Kosten die Hälfte der Kosten der Volvo Trademark Holding.

3. Frau Grebenshikova trägt neben ihren eigenen Kosten die Hälfte der Kosten der Volvo Trademark Holding.

Marken Revival: De Tomaso

Er war ein begnadeter Rennfahrer, ein besessener Autoentwickler – aber kein besonders guter Geschäftsmann. Deshalb schlitterte Alejandro De Tomaso vor einigen Jahren in die Pleite. Doch jetzt sieht es so aus, als ob seine legendäre Automarke zurückkehrt.

Quelle: Spiegel

Die Markenrechte befinden sich im Besitz der DE TOMASO MODENA – S.P.A.. Als Internationale Registrierungen genießen folgende Kennzeichen auch in Deutschland Schutz:

PANTERA (IR00480765)

GUARA’ (IR00637623)


(IR00654681)

DE TOMASO (IR00654682)

Quelle: WIPO

Umfassende Informationen zum Unternehmen De Tomaso und den Fahrzeug Modellen liefert Wikipedia.

Und wer sich einmal ein bewegtes Bild vom De Tomaso Pantera machen möchte, dem sei folgendes Video empfohlen.