“Kuriositäten” finden sich übrigens laut aktueller Nizzaklassifikation in der Klasse 28, kurios oder?
P.S. Das ist kein Aprilscherz!
markenrechtliches Sammelsurium
“Kuriositäten” finden sich übrigens laut aktueller Nizzaklassifikation in der Klasse 28, kurios oder?
P.S. Das ist kein Aprilscherz!

EU Marke 8961609
Anmeldedatum 17.03.2010
Inhaber Iglo Foods Group Limited

EU Marke 9757071
Anmeldedatum 22.02.2011
Inhaber Iglo Foods Group Limited

EU Marke 12624557
Anmeldedatum 21.02.2014
Inhaber Iglo Foods Group Limited
W&V berichtet heute über die Neuausrichtung der im Jahre 2006 von Unilever verkauften Marke.
Und für die Freunde von historischen Marken hier noch das bekannte Logo aus dem Jahr 1971.

Deutsche Marke 896075
Anmeldedatum 04.09.1971
Inhaber iglo GmbH
Quellen: DPMA und HABM
Aktuelle Markenanmeldungen der Facebook, Inc. beim Europäischen Markenamt.

Markennummer 12618328
Anmeldedatum 20.02.2014
Nizzaklassen: 09, 35, 38, 42

Markennummer 12618351
Anmeldedatum 20.02.2014
Nizzaklassen: 09, 35, 38, 42
F8
Markennummer 12675419
Anmeldedatum 10.03.2014
Nizzaklassen: 09, 35, 38
Quelle: HABM

EU Gemeinschaftsmarke Nr.: 08694747
Quelle: HABM
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Aktenzeichen 39608231.9
Quelle: DPMA
Zur Auffrischung noch einmal kurz der Hintergrund des “Goldbären” Streits. Schokoladenhersteller Lindt bringt den unten als dargestellten Bären auf den Markt.

Registernummer: 1090383
Vertragsstaaten AT, AU, CZ, DE, ES, FR, GB, IT, PL, SE, US
Nizzaklasse: 30
Haribo als Inhaber der Wortmarke “Goldbär” sieht die eigene Wortmarke durch die assoziative Verwechslungsgefahr verletzt.
Das LG Köln hatte im Dezember 2012 die Verwechslungsgefahr bejaht und dazu ausgeführt:
Das Gericht hat sich damit der Auffassung der Klägerin angeschlossen, wonach die Verbreitung dieses Produkts gegen die für sie eingetragene deutsche Wortmarke „GOLDBÄREN“ verstoße und die Ausgestaltung des „Lindt Teddys“ der Beklagten nichts anderes als die bildliche Darstellung des Wortes „GOLDBÄR“ darstelle. Der Verkehr stelle bei Anblick eines verkörperten Goldbären mit roter Schleife im Süßwarensegment unweigerlich eine Verbindung zu der Klägerin her. Dies gelte umso mehr, als die Verwendung der Bezeichnung „Goldbär“ für das Produkt der Beklagten auch durch die Bezeichnung des im Ostergeschäft durch die Beklagte erfolgreich vertriebenen bekannten Schokoladenhasens als „Goldhase“ nahe gelegt werde.
(Aktenzeichen des Landgerichts: 33 O 803/11).
Zwischenzeitlich wurde durch einen Berliner Rechtsanwalt noch die nachfolgende 3D-Marke beim DPMA angemeldet. Die Idee, dass hier ein Mandant, möglicherweise sogar aus der Schweiz, hinter dieser Anmeldung steht, ist wohl nicht völlig abwegig.

Markennummer DE302013021957
Dreidimensionale Marke
Klasse: 30
Anmeldedatum: 13.03.2013
Quelle: DPMA