Die Zahl des Tages

Die Zahl des Tages liefert heute das Europäische Markenamt HABM. Das Amt hat die monatlichen Anmeldezahlen der Europäischen Gemeinschaftsmarken veröffentlicht und meldet für Juni 2015 11.110 Markenanmeldungen. Damit geht der Wachstumstrend der Europäischen Marke ungebremst weiter, denn der Vorjahreswert lag mit 9.443 Anmeldungen deutlich niedriger.

Quelle: HABM

Abgelehnte 3-D Marken Teil 2

Die nachfolgenden dreidimensionalen Markenanmeldungen wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt zurückgewiesen.

1.

Aktenzeichen 3020110382239
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 10

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

2.

Aktenzeichen 3020110204713
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 30

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

3.

Aktenzeichen 3020110206619
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 32

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

4.

Aktenzeichen 3020110453918
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 18

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

5.

Aktenzeichen 3020110464790
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 08

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

6.

Aktenzeichen 3020120263674
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 25

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

7.

Aktenzeichen 3020130108876
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 07

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

8.

Aktenzeichen 3020130294076
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 35, 41, 44

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

Quelle: DPMA

Abgelehnte 3-D Marken Teil 1

Die nachfolgenden dreidimensionalen Markenanmeldungen wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt zurückgewiesen.

1.

Aktenzeichen 3020120539289
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 29

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

2.

Aktenzeichen 3020130055195
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 19, 37

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

3.

Aktenzeichen 3020130351851
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 28

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

4.

Aktenzeichen 3020100358424
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 29

Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

5.

Aktenzeichen 3020100405104
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 30

Zurückweisung durch BPatG-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

6.

Aktenzeichen 3020100476109
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 19, 20

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

7.

Aktenzeichen 3020100615133
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 05, 10, 44

Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Ware selbst”

8.

Aktenzeichen 3020100665742
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 16, 20

Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

9.

Aktenzeichen 3020100760222
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Nizzaklasse 28

Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Marke erschöpft sich in Darstellung der Ware”

Quelle: DPMA