Kein Markenschutz für MH17

Das Europäische Markenamt HABM hat Wortmarkenanmeldungen für das Kennzeichen “MH17” zurückgewiesen.

Am 17.07.2014 stürzte der Malaysia-Airlines-Flug 17 (MH17) ab. Noch am selben Tag wurde das Kürzel des Fluges von einem Unternehmen aus Belize beim Europäischen Markenamt als Marke angemeldet.

Markenname MH17
Markennummer 13092937
Nizzaklasse 09, 16, 41

Vier Tage am 21.07.2014 später wurde eine identische Marke von der Malaysian Airline System Berhad angemeldet.

Markenname MH17
Markennummer 13099445
Nizzaklasse 09, 16, 41

Beide Markenanmeldungen wurden jüngst vom Markenamt zurückgewiesen.

via Markmatters

DIE MANNSCHAFT – jetzt hat es der DFB auch gemerkt!

Gemerkt, dass man eine Marke auch so anmelden sollte, wie sie benutzt wird. Schon bei der Vorstellung der neuen Marke im Juni war dieser Fehler in der Markenstrategie offensichtlich. Jetzt hat der DFB korrigiert und mit Priorität vom 23.10.2015 die folgenden Markenanmeldungen eingereicht.


Aktenzeichen 3020150572721
Nizzaklasse 03, 05, 08, 09, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 38, 39, 41, 43, 44
Inhaber Deutscher Fußball-Bund (DFB) e.V


Aktenzeichen 3020150572748
Nizzaklasse 03, 05, 08, 09, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 38, 39, 41, 43, 44
Inhaber Deutscher Fußball-Bund (DFB) e.V

Quelle: DPMA