Passend zum Ende des Tennisturniers im Londoner Stadtteil Wimbledon ein allerdings nicht mehr ganz aktuelles Fundstück aus dem Designregister des DPMA.

Registernummer 402008005831
markenrechtliches Sammelsurium
Unter dem Aktenzeichen 26 W (pat) 2/20 hatte sich das Bundespatentgericht mit der Beschwerde gegen die Entscheidung des DPMA zur Wort-/Bildmarke
zu befassen. Die Marke war mittels Löschungsantrag wegen bösgläubiger Markenanmeldung angegriffen wurden. Die Markenstelle wies den Antrag zurück und das BPatG stützt diese Auffassung mit einer umfangreichen Begründung.
Am 08.07.2014 fand das Halbfinale der Fußball WM in Brasilien statt. Die deutsche Mannschaft besiegte Gastgeber Brasilien in einem denkwürdigen Spiel mit 7:1.
Bereits am 09.07.2014 wurde die erste Marke mit Bezug auf das Spiel angemeldet. Unter der Registernummer 302014052297 wurde die Wortmarke “7:1” am 02.09.2014 eingetragen.
Nur einen Tag später wurde die identische Wortmarke angemeldet und am 01.08.2014 unter der Registernummer 302014004791 eingetragen.
Beide Marken sind nach Ablauf der zehnjährigen Schutzfrist gelöscht worden.
Auch die am 09.07.2014 angemeldet Wort-/Bildmarke
hat keinen Bestand mehr. Die Markenanmeldung wurde vom Anmelder mit Bedauern zurückgenommen.