*verliebt Marken

Als Nachtrag zur Entscheidung des Bundespatentgerichts in Sachen “BACKVERLIEBT” noch einige Fundstücke aus dem Markenregister des DPMA.

Derzeit noch im Anmeldeverfahren:

Wortmarke “Kräuterverliebt”
3020242373091

Wortmarke “Druckverliebt”
3020252041369

Wortmarke “HOLZVERLIEBT”
3020252015740

Wortmarke “badverliebt”
3020252065446

Eingetragene Marken:

Wortmarke “zielverliebt”
302024225522

Wortmarke “Fischverliebt.”
302024210983

Wortmarke “Verliebt Fotografie”
302024205022

Wortmarke “MEERVERLIEBT”
302017227559

Wortmarke “Alpenverliebt”
302021243104

Wortmarke “Schuhverliebt”
302013011622

Wortmarke “Fischverliebt”
30419961

Wortmarke “eventverliebt”
302017219473

BPatG: Kein Markenschutz für “BACKVERLIEBT”

Zur Beschwerde gegen die Ablehnung der Markenanmelödung seitens der Markenstelle des DPMA führt das Bundespatentgericht aus:

Die Beschwerde bleibt in der Sache jedoch ohne Erfolg. Der Eintragung des angemeldeten Zeichens „BACKVERLIEBT“ steht in Verbindung mit den beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen.
Die Markenstelle hat der angemeldeten Marke daher zu Recht die Eintragung versagt (§ 37 Abs. 1 MarkenG).

Quelle: BPatG

Zur Warenähnlichkeit zwischen bestimmten Getränken

Quelle: EUIPO

Das Gericht bestätigt, dass Wein, Apfelwein und weinhaltige Getränke sowie allgemein alkoholische Getränke (außer Bier) der Klasse 33, die von der angemeldeten Marke erfasst werden, und alkoholfreie Getränke, insbesondere Energy Drinks, sowie kohlensäurehaltige und kohlensäurefreie Getränke der Klasse 32, die von der älteren Marke erfasst werden, zumindest einen geringen Grad an Ähnlichkeit aufweisen (§ 52).

Quelle: EUIPO