Die Rückkehr der Ameise

Erinnern Sie sich noch – Ameisen, Fernsehwerbung, Neuer Markt und Pleite – LetsBuyIt.com!
Seit dem heutigen Tag ist die Ameise zurück an der Frankfurter Börse.

Mit dem heutigen Börsenbeginn startet die LetsBuyIt Group AG ihr Comeback als gelistetes Unternehmen am Open Market der Frankfurter Börse. Bereits 1998 wurde “LetsBuyIt.com N.V.” gegründet, damals noch mit niederländischen Wurzeln. Schnell stieg das Unternehmen zum europäischen Marktführer in seinem Segment auf: Es ermöglichte Kunden, sich zu größeren Gruppen zusammen zu schließen und so von Großkundenrabatten zu profitieren. Auf der Höhe seiner früheren Erfolge investierte das Unternehmen über 300 Millionen Euro in Marketing: Die Ameise als Firmenlogo erlangte so schnell Berühmtheit.

Quelle: ARD.de

Allerdings ist die putzige Ameise zwischenzeitlich aus dem Markenregister verschwunden.
Die Bildmarke (732878 Internationale Registrierung)


ist inzwischen gelöscht. Aber immerhin legt der Aktienkurs aktuell knapp 3% zu.

BPatG: SCORPIONS

33 W (pat) 526/10

Leitsatz:
SCORPIONS

Im Verkehr wird ein Markenzeichen, das dem Namen einer bekannten Musikgruppe entspricht, auf Merchandise-Artikeln der Bekleidungsbranche (auch) als Hinweis auf die Herkunft dieser Ware angesehen.

Dies gilt, selbst wenn das Wortzeichen nur im Brust- oder Rückenbereich von Oberbekleidung, wie z. B. T-Shirts, abgebildet ist und/oder dem erkennbar im Vordergrund stehenden Markenzeichen Hinweise auf Konzertorte und/oder Konzerttermine beigefügt sind.

Quelle: Bundespatentgericht

Löschungsanträge (35/2011)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 35. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

300 19 144
MACON
Nizzaklasse: 03

304 11 077
Die Gourmet-Insel
Nizzaklassen: 29, 30, 31

305 15 053
Nargilem
Nizzaklassen: 20, 34

307 20 447
MC
Nizzaklassen: 03, 08, 09, 25, 28

30 2010 068 277

Nizzaklassen: 35, 41, 43

Quelle: DPMA

Zappanale – Revision vom BGH zugelassen

Der Rechtsstreit zwischen dem einzigen deutschen Frank-Zappa-Fanclub in Bad Doberan und der Witwe des verstorbenen Musikers geht in eine neue Runde.

[…] Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte bei seinem Urteil im Juni eine Revision ausgeschlossen. Dagegen hatte Gail Zappa, die Witwe des amerikanischen Rockmusikers, eine Beschwerde beim BGH eingereicht, der nun stattgegeben wurde. «Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil (…) zugelassen», heißt es im Beschluss des BGH. Eine Begründung hat das Gericht nicht angegeben.

Quelle: Süddeutsche