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Quelle: HABM
markenrechtliches Sammelsurium

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Quelle: HABM
Nach der Entscheidung zur Positionsmarke “Knopf im Ohr” kommt hier eine kleine Auswahl eingetragener Positionsmarken aus dem Register der Europäischen Gemeinschaftsmarken.
Positionsmarken aus der Klasse 25 (Bekleidung)

Registernummer: 1027747
Beschreibung Roter Streifen, der in Längsrichtung eines Schuhs verläuft und teilweise den hinteren Bereich der Sohle und – ebenfalls teilweise – den hinteren Teil des Schuhs verdeckt. Etwaige Modellierungen, die auf der Sohle oder dem hinteren Teil des Schuhs zu erkennen sind, und/oder Ausführungsmerkmale sind nicht Bestandteil der Marke.
Inhaber PRADA S.A.

Registernummer: 2308013
Beschreibung Schutz wird beansprucht für einem im Absatz eines Damenschuhes angeordneten roten Streifen.
Inhaber LLOYD Shoes GmbH

Registernummer: 3442977
Beschreibung Es handelt sich um eine sonstige Marke. Diese ist u. a. dadurch gekennzeichnet, dass stets an derselben Position von Bekleidungstücken mit Kragen, nämlich auf der Innenseite der Bekleidungsstücke zentriert und ca. 1.3 cm unterhalb des Kragenbeginns ein gesichtsförmiges Design angebracht ist. Dieses Design besteht aus zwei sternenförmigen “Augen” und einem dreidimensionalen halbovalförmigen “Mund”.
Inhaber Philip Toon Tong

Registernummer: 4717914
Beschreibung Positionsmarke: Rotes Einfassband von 2 mm Breite, welches entlang der Kante des Schuheinstieges und der Schnürteile verläuft.
Inhaber Eduard Meier GmbH

Registernummer: 4828851
Beschreibung Positionsmarke: Markenschutz wird beansprucht für den sogenannten Coin-Pocket-Button mit aufgeprägtem Logo, der auf der vom Betrachter aus oberen linken Außenseite der Münz-Tasche angebracht und, verglichen mit dem Button an der Außennaht der vorderen Hosentaschen oben rechts, einen deutlich größeren Durchmesser aufweist. Sonstige auf dem Bild erkennbare oder Gestaltungsmerkmale sind nicht Bestandteil dieser Marke.
Inhaber Westfälisches Textilwerk Adolf Ahlers KG

Registernummer 8174591
Beschreibung
[Spanisch] Marca de posición.
Inhaber CAMPER, S.L.,
Quelle: HABM
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Unzufrieden mit der BGH Entscheidung zur Tippfehlerdomain zeigt sich Rechtsanwalt Prehn auf dem Markenserviceblog.
In einer brandaktuellen Entscheidung zur Tippfehlerfehlerdomain „wetteronlin.de“ versagt der BGH dem bekannten deutschen Wetterdienst „wetteronline.de“ die Anerkennung eines schutzfähigen Namensrechts/Firmenkennzeichenrechts und setzt damit seine Domaingrabber freundliche Rechtsprechung fort.
Entgegen dem zuvor befassten Landes- und Oberlandesgericht Köln führt der BGH aus, dass es sich im vorliegenden Fall nur um eine unlautere Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG handele und auch nur dann, wenn der Nutzer auf der sich öffnenden Internetseite nicht sogleich und unübersehbar auf den Umstand hingewiesen wird, dass es sich nicht um „wetteronline.de“ handele. Im Übrigen versagte der BGH der Klägerin auch den Folgenbeseitigungsanspruch (Löschung der Tippfehlerdomain), da eine andere rechtlich zulässige Nutzung doch denkbar sei.
Eine umfassende Sammlung von Vertreterdaten für insgesamt 18 Markenregister hat die World Trademark Review zusammengestellt. Die Daten beziehen sich auf die 12 Monate vor dem 31.07.2012.
Für Deutschland wurden folgende Kanzleien veröffentlicht:
Germany
1 Prehn & Klare
2 Boehmert & Boehmert
3 F200 ASG Rechtsanwalte GmbH
4 Hogan Lovells International LLP
5 Rechts Und Patentanwalte Lorenz Seidler Gossel
6 Rechtsanw Horak
7 CMS Hasche Sigle
8 Weickmann & Weickmann
9 Grunecker
10 Meissner Bolte & Partner GBRFür das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt stellt sich das Ranking wie folgt dar:
Office for Harmonisation in the Internal Market
1 Marks & Clerk LLP (UK)
2 Bureau Gevers (Benelux)
3 Novagraaf Nederland BV (Netherlands)
4 Boehmert & Boehmert (Germany)
5 Bugnion SpA (Italy)
6 Grunecker Kinkeldey Stockmair & Schwanhausser (Germany)
7 Clarke Modet Y Cia SL (Mexico)
8 Hogan Lovells (Germany)
9 Boult Wade Tennant (UK)
10 Elzaburu SLP (Spain)Bei der WIPO sind folgende Kanzleien am aktivsten.
World Intellectual Property Organisation
1 Novagraaf Nederland BV (Netherlands)
2 Jacobacci & Partners SpA (Italy)
3 Inlex IP Expertise (France)
4 Destek Patent Anonim Sirketi (Turkey)
5 Bureau Gevers SA (Benelux)
6 Cabinet Germain & Maureau (France)
7 Fuhrer Marbach & Partner (Switzerland)
8 Boehmert & Boehmert (Germany)
9 Novagraaf France (France)
10 Dr Modiano & Associati SpA (Italy)
Quelle: WTR1000
Peter Müller auf muepe.de zum heutigen BGH Urteil Az. I ZR 164/12 – wetteronline.de.