Was ist denn beim DPMA los?

In den letzten Jahren ist das Deutsche Patent- und Markenamt häufig für seine sehr strenge Eintragungspraxis kritisiert worden. Diese rigide Beurteilung von Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfigkeit ist regelmäßig als Grund für die schwindende Attraktivität und sinkende Anmeldezahlen und die Anmeldeverlagerung zum HABM genannt worden. Denn im Gegensatz zum DPMA war die Europäische Markenbehörde, das HABM, eher für eine etwas laxere Eintragungspraxis bekannt. Ob die sinkenden Zahlen beim DPMA und die alljährlichen Rekordmeldungen des HABM primär von der Eintragungspolitik beeinflußt wurden, ist sicher fraglich. Dass Anwälte bei unterscheidungsschwachen Marken eher zur Europäischen Anmeldung raten ist allerdings alltägliche Praxis.

Bei den soeben veröffentlichten MontagsMarken muss man sich allerdings die Frage stellen, ob es eine Trendwende in Sachen Eintragungspraxis gibt.

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Nizzaklasse: 43
Waren & Dienstleistungen
43 Verpflegung von Gästen in Restaurants, Catering
Anmeldedatum 12.11.2012
Eintragungsdatum 23.04.2013

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Nizzaklassen: 41, 43
Waren & Dienstleistungen
41 Organisation und Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen
43 Ausschank von alkoholischen und alkoholfreien Getränken; Verpflegung von Gästen im Rahmen von Gastronomie
Anmeldedatum 12.11.2012
Eintragungsdatum 21.12.2012

Quelle: DPMA

Was meinen die MarkenBlog Leser zu diesen Markeneintragungen?

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MontagsMarken 46. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 12.11.2012. An diesem Tag wurden insgesamt 165 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302012058336

Nizzaklassen: 09, 14, 16, 18, 24, 25, 26, 28, 32, 33, 35, 38, 41, 42, 43, 45

302012058631

Nizzaklasse: 43

302012059321

Nizzaklassen: 16, 25, 40

302012058325

Nizzaklassen: 41, 43

Quelle: DPMA

BGH: Löschungsverfahren “smartbook”

Die internationale Anwaltssozietät Clifford Chance hat die Smartbook AG, Offenburg, in einer markenrechtlichen Streitigkeit vor dem 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vertreten. Den Vorsitz des Senats hat Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Bornkamm inne.

Gegenstand des Verfahrens war die Löschung von vier streitgegenständlichen Marken (“smartbook” und “smartbook for smart people”), über deren Aufrechterhaltung der BGH in letzter Instanz zu entscheiden hatte. Das Team von Clifford Chance, das die Smartbook AG in allen Instanzen vertreten hat, bestand aus Partnerin Dr. Claudia Milbradt und den Associates Anja Schwarz und Florian Reiling (alle Litigation, Düsseldorf). Die Vertretung übernahm Dr. Reiner Hall, Rechtsanwalt am BGH, von der Kanzlei Jordan & Hall, Karlsruhe.

Im Jahr 2009 hatte die Qualcomm Inc., USA, einen Antrag auf Löschung der streitgegenständlichen Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht. Nachdem das DPMA in allen vier Fällen zunächst zugunsten der Qualcomm Inc. entschieden hatte, wurden drei der Beschlüsse des DPMA in dem sich anschließenden Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG) im Februar 2012 aufgehoben und die Löschungsanträge insoweit zurückgewiesen.

Hiergegen wandte sich die von Hogan Lovells vertretene Qualcomm Inc. im November 2012 mit der beim BGH eingereichten Rechtsbeschwerde. Der erste Zivilsenat des BGH verwies in seiner mündlichen Verhandlung am 6. November 2012 jedoch auf die bereits ergangene Entscheidung des BPatG und führte aus, dass die streitgegenständlichen Marken zu Recht eingetragen worden seien.

Nach ungefähr vierjähriger Verfahrensdauer konnte damit ein Urteil zugunsten der Smartbook AG erwirkt werden, deren deutsche “smartbook”-Markeneintragungen damit als rechtsbeständig erteilt anzusehen sind.

Ein Parallelverfahren hinsichtlich der europäischen Markenanmeldung “smartbook” ist aktuell beim Gericht der Europäischen Union anhängig (Az: EuG T-123/12). Die mündliche Verhandlung vor dem EuG fand am 4. September 2013 in Luxemburg statt. Mit einer Urteilsverkündung wird in Kürze zu rechnen sein.

Quelle: Pressemitteilung Clifford Chance