BPatG: Kornjuwel

Unter dem Aktenzeichen 26 W (pat) 524/22 entschied das Bundespatentgericht im Beschwerdeverfahren, dass die Wortmarke “Kornjuwel” vom Deutschen Patent- und Markenamt richtigerweise für Waren der Klasse 33 zurückgewiesen wurde. Die Zurückweisung für Waren der Klasse 32 wurde jedoch für diverse Waren aufgehoben. Dazu führte das Gericht aus:

Der Verkehr geht daher nicht ernsthaft davon aus, dass mit „Kornjuwel“ bezeichnete Mineralwässer; kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke; Fruchtsäfte tatsächlich aus bzw. mit
Korn, sei es Getreidekorn oder seien es Obstkörner, hergestellt werden. Deshalb kann er durch das Anmeldezeichen auch nicht irregeführt werden.

Quelle: BPatG

Ist noch etwas hin, aber

das Internationale Olympische Komitee IOC hat schon mal einige Wort-/Bildmarken für die Sommerspiele 2028 in Los Angeles eintragen lassen. Die Marken wurden im Mai 2025 beim Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum beantragt.

Quelle: swissreg, Markennummer 832369
Quelle: swissreg, Markennummer 832375
Quelle: swissreg, Markennummer 832370

Absolutes Eintragungshindernis „Anspielung auf geografische Angaben“

Schon die Anspielung auf eine geografische Angabe kann ein absolutes Schutzhindernis darstellen und einen Markenschutz verhindern.

Das EUIPO informiert in deinem Konsistenzbericht über die aktuelle Rechtsprechung.