WIPO: Hobbit-Domains zurück im Auenland

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat die The Saul Zaentz Company d/b/a Tolkien Enterprises die Domains hobbits.com und hobbitts.com erstritten.

Die Hobbits spielen eine zentrale Rolle in den Werken von J. R. R. Tolkien.

(Fall Nr.: D2008-0021)
The Saul Zaentz Company d/b/a Tolkien Enterprises v. CheapYellowPages.com / Brian Wick

Löschungen (12/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

980 462
bingo
Nizzaklasse: 32
Verfall (§ 49 MarkenG)

1 167 643
StoTool
Nizzaklassen: 07, 08, 16, 17, 21
Verfall (§ 49 MarkenG)

2 002 253
microSto
Nizzaklassen: 01, 17, 19
Verfall (§ 49 MarkenG)

2 002 950
StoAntik
Nizzaklasse: 19
Verfall (§ 49 MarkenG)

2 002 951
StoRustic
Nizzaklasse: 19
Verfall (§ 49 MarkenG)

2 043 835
StoMesh
Nizzaklasse: 19
Verfall (§ 49 MarkenG)

2 044 397
StoSolid
Nizzaklassen: 06, 19, 20
Verfall (§ 49 MarkenG)

2 048 018
StoLosan
Nizzaklassen: 01, 02, 19
Verfall (§ 49 MarkenG)

2 058 488
StoneTec
Nizzaklassen: 06, 19
Verfall (§ 49 MarkenG)

Quelle: DPMA

Jaguar und Land Rover übernommen

Das indische Industriekonglomerat Tata setzt seine Einkaufstour in Großbritannien fort. Nach dem Teehersteller Tetley und dem Stahlriesen Corus hat das weit verzweigte Familienunternehmen nun die Automarken Jaguar und Land Rover geschluckt. Analysten fragen sich allerdings, wie Sport- und Geländewagen der Luxusklasse zu den Billigautos und Lastwagen des indischen Herstellers passen.

Quelle: Tagesspiegel

Geistiges Eigentum: EU vs. USA

Golem berichtet über die unterschiedlichen Auffassungen von Europäischer Gemeinschaft und USA in Fragen der Durchsetzung des Schutzes für geistiges Eigentums.

Konkret geht es um zwei Streitfälle, in denen die USA seit Jahren ihre Verpflichtungen aus internationalen Verträgen zu Urheberrecht und Markenrecht verletzen. Im ersten Fall, “Irish Music”, geht es darum, dass kommerzielle Einrichtungen wie Bars, Restaurants und Läden für Musik, die sie zur Unterhaltung ihrer Kunden spielen, keine Urheberrechtsabgaben abführen müssen.

[…] Im Streit um die Rechte an der Rum-Marke “Havana Club” verletzen die selbst ernannten Vorkämpfer für den Schutz geistigen Eigentums ebenfalls nach einer WTO-Entscheidung ihre Pflichten. Den Hintergrund bildet in diesem Fall der Kampf gegen das sozialistische Kuba.

Quelle: Golem