RTL übernimmt IP

Im Rahmen der Übernahme eines kleineren Markenportfolios ist die RTL Group Deutschland Markenverwaltungs GmbH mit Sitz in Köln in den Besitz der Wortmarken “IP” gelangt.

Mit Priorität vom 08.08.2000 genießt die Wortmarke Schutz in den Klassen 09, 16, 35, 37, 38, 41, 42.
Beansprucht werden folgebnde Waren und Dienstleistungen:

Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Filmapparate; Fotoapparate; Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; elektrische Unterhaltungsgeräte; Münzspiel- und Unterhaltungsautomaten; Magnetaufzeichnungsträger sowie mit Programmen versehene Datenträger aller Art; Computer-Software; Compact Discs (Ton, Bild); Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Papier, Pappe (Karton); Waren aus Papier, Pappe (Karton), soweit in Klasse 16 enthalten; Druckerei-Erzeugnisse und Buchbinderartikel; Photographien; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Spielkarten; Drucklettern und Druckstöcke; Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Telekommunikation; Ausstrahlung von Fernseh- und Rundfunksendungen sowie Sendungen im Internet und anderen audiovisuellen Medien; Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung, Veranstaltung und Darbietung von Show-, Quiz- und Musikveranstaltungen, Durchführung von Gewinnspielen; sportliche Aktivitäten; kulturelle Aktivitäten; Entwicklung, Gestaltung, Produktion von Fernseh- und Rundfunksendungen und Datenbanken sowie von Darbietungen im Internet und in anderen audiovisuellen Medien sowie die hierauf gerichtete technische und inhaltliche Beratung; technische Beratung beim Einsatz von Programmen für die Datenverarbeitung; technische Beratung im Zusammenhang mit Telekommunikation, Internet, Extranets, Intranets; Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung; Realisierung von individuellen Intra-, Extra- und Internetlösungen, nämlich Installation von Computer-Software; Installation von EDV- und Kommunikationssystemen; Wartung von EDV- und Kommunikationssystemen

Quelle: DPMA

Markenstreit: Abmahnung für Verein

Hippolino sollte der künftige Name sein. Weil Pferd auf Altgriechisch Hippos heißt. Und weil sich der Verein dem therapeutischen Reiten für behinderte und auffällige Kinder verschrieben hat. First eben: Förderverein Integratives Reiten im Sport.

[…] Das Schreiben eines Anwalts aus Hamburg, der einen Verein Hippolini aus Herold bei Limburg vertritt. Der Name Hippolino stelle “einen unzulässigen Eingriff in die älteren Markenrechte meiner Mandantin dar”, hieß es.

[…] Erst ein Anwalt half, den “Preis” für die angebliche Markenrechtsverletzung auf 1 480 Euro herunterzuhandeln. Diesen Betrag zahlte der Verein. Denn das Risiko eines Prozesses mit noch höheren Kosten wollte der Vorstand vermeiden.

Quelle: Main Rheiner

Markenschutz – ein Thema auch für kleinere Unternehmen

Viele, auch kleinere Unternehmen haben bereits ihre Firmen- und oder Produktnamen als Marke eintragen lassen. Allein für Deutschland besitzen mehr als 1,4 Millionen Marken Gültigkeit. Da bleibt nur noch wenig „rechtsfreier“ Raum. Das mussten kürzlich auch unzählige Friseurläden erfahren, die von Kerstin Korbeck-Jesse, einer findigen Friseurmeisterin aus Gelsenkirchen, über eine Stuttgarter Anwaltskanzlei abgemahnt wurden. Kostenpunkt jeweils 1.379 Euro. Die findige Unternehmerin hatte sich vor Jahren die Wort-Bildmarke „Schnittpunkt“ schützen lassen, ein originelles Wortspiel, das auch vielen anderen Friseuren und Friseurinnen in den Sinn kam, als sie nach einem Namen für ihr Geschäft suchten. Nur hatten sie versäumt, zu prüfen, ob der Name schon geschützt ist.

Quelle: perspektive mittelstand