Die Wahl des Unternehmensnamens

Wer seinem Unternehmen einen Namen geben will, steht vor einem Minenfeld: Verwechslungsgefahr droht, Schutzrechte sind zu beachten, und schöne Ideen entpuppen sich als Rohrkrepierer. Ein wirklich vermintes Terrain – wie Sie es leichter durchqueren, erfahren Sie in diesem Beitrag. Acht Tipps, wie man einen Unternehmensnamen findet.

Quelle: foerderland.de

Löschungsanträge (35/2009)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 35. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

398 69 290
Roter Schiefer
Nizzaklasse: 32

399 34 971

Nizzaklassen: 16, 21, 28, 34, 35

303 10 313
Xtreme
Nizzaklassen: 09, 38

303 63 528

Nizzaklassen: 35, 39

303 63 529

Nizzaklassen: 35, 39

307 34 110
Heinzelmännchenmarkt
Nizzaklassen: 21, 41, 43

307 68 629
Büro-Kaizen
Nizzaklassen: 35, 36, 41

30 2008 035 021
Heinzelmarkt
Nizzaklassen: 21, 41, 43

30 2008 056 345
FONIMAP
Nizzaklasse: 38

30 2009 002 522
doodle
Nizzaklassen: 09, 16, 41

Quelle: DPMA

Markengrabbing

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt vor irreführenden Angeboten zum “Kauf” angemeldeter Marken

Das DPMA weist darauf hin, dass bösgläubige Markenanmeldungen, die ersichtlich nur zu dem Zweck eingereicht werden, die weitere Benutzung durch einen anderen zu behindern, zurückgewiesen werden müssen (§ 8 Abs. 2 Nr. 10, § 37 Abs. 3 MarkenG).

Wenn Ihnen die Übertragung einer angemeldeten Marke, die Sie bereits selbst benutzen, gegen Entgelt angeboten wird, beachten Sie daher bitte, dass die angemeldete Marke möglicherweise gar nicht eingetragen werden kann. Sie können in diesem Fall eine Kopie des Kaufangebots unter dem Aktenzeichen der angemeldeten Marke an das DPMA senden und die Bösgläubigkeit der Markenanmeldung geltend machen.

Quelle: DPMA