BPatG: Vollmond-Salami


unter dem Aktenzeichen 28 W (pat) 6/07 hatte sich der 28. Senat des Bundespatentgerichts mit der Beschwerde gegen den ablehnenden Bescheid des deutschen Patent- und Markenamtes für die Anmeldung der Wortmarke Vollmond-Salami in der Warenklasse 29 zu befassen.

Die Markenstelle für Klasse 29 des Deutschen Patent- und Markenamts hat die Anmeldung nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wegen eines bestehenden Freihaltungsbedürfnisses zurückgewiesen, da der Begriff „Vollmond-Salami“ geeignet sei, in beschreibender Weise auf eine bestimmte, in der Vollmondnacht hergestellte Wurtspezialität hinzuweisen, die auch unter Verwendung von Fleisch produziert werde. Ob der Marke darüber hinaus auch die erforderliche Unterscheidungskraft i. S. v § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehle, könne bei dieser Sachlage dahingestellt bleiben.

Dieser Einschätzung schloss sich der Senat des Bundespatentgerichts an und führte dazu aus:

Zutreffend hat die Markenstelle festgestellt, dass es sich bei der angemeldeten Marke „Vollmond-Salami“ um einen solchen beschreibenden Sachhinweis handelt. In den letzten Jahren ist der Einfluss des Mondes bzw. der unterschiedlichen Mondphasen auf den Menschen und seinen Lebensrhythmus über die wissenschaftliche Forschung hinaus, verstärkt in den Blickpunkt breiter Bevölkerungskreise gerückt. Zwar fehlt es an fundierten wissenschaftlichen Nachweisen zu einer solchen Einwirkung des Mondes, dennoch werden etwa in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelproduktion seit jeher relevante Zusammenhänge zwischen den einzelnen Mondphasen und dem jeweils richtigen Zeitpunkt für die Vornahme bestimmter Tätigkeiten angenommen und berücksichtigt. Dies betrifft beispielsweise die Aussaat von Pflanzen, das Ernten von Heilkräutern oder die Zubereitung bestimmter Lebensmittel.

[...] Die Bezeichnung „Vollmond-Salami“ hebt damit für einen relevanten Verbraucherkreis eine wichtige Eigenschaft der mit der Anmeldung erfassten Produkte hervor, nämlich ihren speziellen Herstellungszeitpunkt. Da für die Annahme eines schutzwürdigen Allgemeininteresses an der Freihaltung einer beschreibenden Angabe bereits die Bedürfnisse eines relativ kleinen Teils des angesprochenen Gesamtverkehrs ausreichend sind (vgl. Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 198), steht der angemeldeten Marke daher der Ausschlusstatbestand des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entgegen, wie dies auch die Markenstelle angenommen hat. Im Rahmen der markenrechtlichen Schutzfähigkeitsprüfung ist es dabei irrelevant, ob die mit der angemeldeten Marke beschriebenen Produktmerkmale wissenschaftlich belegbar oder für den Verkehr überprüfbar sind. Maßgeblich ist insoweit nur die Frage, ob es sich hierbei um Produkteigenschaften handelt, die für den angesprochenen Verkehr wesentlich sind. Daran besteht nach den getroffenen Feststellungen des Senats aber kein Zweifel.

Quelle: Bundespatentgericht

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Comments

[...] Hallo, vielen Dank für den Beitrag. Endlich mal eine ordentliche fundierte Zusammenfassung. Zu schade, daß solche Artikel in hunderten inhaltslosen Idioten-Postings untergehen. Abgesehen vom letzten Abschnitt volle Zustimmung: > Ich wäre übrigens sehr dankbar dafür, wenn mir jemand ein > Softwarepatent nennen könnte, das wirklich neu war. All diese > “a=b c”-Beispiele scheitern doch schon allein daran. Mir ist es > jedenfalls bisher nicht gelungen, etwas *wirklich* Neues zu finden > (ok, die beiden BGH-Paradebeispiele Tauchcomputer und ABS-Steuerung, > aber wen trifft denn das wirklich so hart?). Aus dieser Sicht dürfte > nach den deutschen Vergaberichtlinien wirklich wenig zu befürchten > sein. Die deutschen Vergaberrichtlinien werden wahrschienlich nicht mehr lange bestehen. Die EU wird wohl neues Patentrecht schaffen. Die Prüfung der Patente in den Ämter wird auch immer schlechter. Wenn im Gesetz steht “Auf Software und Algorithmen gibt es keine Patente” ist das für den Beamten im Patentamt eindeutig. Wenn der Beamte bei Software anfangen muß, die üblichen Bedingungen an ein Patent zu prüfen, wird das zwangsläufig in die Hose gehen. Sprich: Es wird gigantisch viele Patente geben, die zu unrecht erteilt werden. BTW: Was kostet eine Löschungsklage etwa? muhh [...]

[...] sie erfüllen ihren Zweck nicht mehr, dienen – egal welche branche – nurnoch den Grossen, erhalten die Kluft zwischen Arm und Reich (insbesondere International, jaaa ich weis, heikles Thema, schliesslich sind wir hier reich und keiner verzichtet gern, aber ich dät mal sagen wenn ned das meiste allen Einkommens an den Staat gehen würde, käme man auch mit weniger aus) – sind teilweise extrem inhuman (Patente auf Aids Medikamente uns co) , . . . nennt mir einen Zweck von Patenten, ausser alle (ausser dem der es eingereicht hat bzw dessen Organisation) in Ihren Möglichkeiten einzuschränken? Anders als beim Urheberrecht hat ja noch nichtmal jeder die (Finanziellen) Möglichkeiten sich Patente zu sichern. Also was soll der Geck? Was bringen Patente heute noch? Wem nutzen Sie? Und wem schaden sie? Weg damit, ein Stolperstein weniger für Entwicklungen aller Art. Ursprünglich haben Patente die algemeine Entwicklung gefördert weil Forschungsergebnisse veröffentlicht wurden (in den patentschriften) und damit – nach ablauf der patentschrift allen zugänglich waren – nicht nur denen die das (im geheimen) entwickelt hatten. Heute ist die Entwicklung derart schnell, das die Geheimhaltung die algemeine Entwicklung nichtmehr bremsen würde … jeder kann alles Entwickeln, grade im IT-bereich, jedem steht es frei seine Entwicklungen nach Bedarf zu veröffentlichen, tut er das nicht wird parallel entwickelt, aber Patente für eventuell 20 jahre bremsen alles aus. Nach 20 Jahren ist eine Entwicklung inzwischen meist längst überholt. Esseidenn man friert die Entwicklung solange ein natürlich. Und Patentschriften in dene die Funktionsweise von Algorythmen , meist vage erklärt werden, dienen nicht mehr der Wissensverbreitung, keiner kann die heutige Flut von (abgelaufenen) patenten nach Material sichten, selbst entwickeln geht meist schneller. Weg mit dem Patent-Müll, Das System ist überholt. Corvus [...]

[...] > > > Chemiker schrieb am 6. Juni 2007 23:52 > > > > > Für trivial Patente der Softwarebereich mag es zutreffen. Für > > > Entwicklungen die viele Mannjahre erfordern, respektive Millionen > > > gilt das nicht. > > > > Beweis durch Behauptung? > > Bitte lies meinen separaten Beitrag! In dem konnte ich ja eben keinen Beweis finden … > die Entwicklungsgeschwindigkeit in der vorindustriellen Streit kam er > nicht gerade als überwältigend schnell bezeichnen! Das kann nun wirklich nur jemand behaupten, der von der Thematik keine Ahnung hat. Lies mal das Kapital von Marx, nein, nicht wegen den dort erläuterten ökonomischen Zusammenhängen oder gar seiner Schlussfolgerungen. Die Beispiele geben Dir aber einen wunderbaren Einblick in die technische Entwicklung im 16. und 17. Jahrhundert. Das Industriezeitalter hat mitnichten mit der Eisenbahn angefangen und alles davor war auch nicht dunkles Mittelalter. Btw. haben gerade die staatlich garantierten Monopole (also äquivalent zu Patenten) im Mittelalter jede Innovation abgewürgt. Wenn ich daran denke, dass schon die alten Griechen Dampfmaschinen kannten, möchte ich gar nicht wissen, was das für unsere heutige Gesellschaft an Innovationsverlust bedeutet … > die Patente nicht, aber die Heilmittel, die durch sie ermöglicht > werden! Es bleibt eine unbewiesene Behauptung, dass durch Patente Heilmittel entwickelt werden. Viel wahrscheinlicher und im Gegensatz zu deiner Behauptung beweisbar sind hingegen die Fälle, in denen Patente Herstellung und Vertrieb von Medikamenten an Bedürftige verhindern, von, wegen Patenten, nicht erlaubten/nutzbaren Weiterentwicklungen mal ganz zu schweigen … > Es ging mir nur um den speziellen Fall, der von den Ärzten > ohne Grenzen immer hochstilisiert wird, obwohl die Versäumnisse doch > eher auch bei den Regierungen der armen Länder zu suchen sind. Man > könnte dort ja mehr Geld für Gesundheit als für Kriegführung > ausgeben! Und damit die Wirtschaftsbalance genauso zu Ungunsten des eigenen Landes kippen … zumal einige der Patente auf natürlich vorkommende Pflanzenextrakte aus eben jenen Ländern beruhen … wobei nebenbei der Vorwurf, sie seien ja selber schuld, was werfen sie auch alles für Waffen raus, zynisch und falsch ist. Die Länder die das betrifft, bauen auch keine Fabriken für Generika. Den Beweis, dass Patente unter dem Strich nutzen, bleibst du schuldig. Nebenbei argumentierst du mit Argumenten für Patente, die dem ursprünglichen Sinn dieser widersprechen … du willst hier nicht den kleinen Tüftler vor großen Firmen schützen, sondern die großen Firmen vor den bösen armen kleinen “Mund”-”Raub”-”Kopierern”. Während Ersteres sowieso illusorisch ist, ist Letzteres gar nicht Zweck der Patente. [...]

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