Nachdem jüngst das Europäische Gericht einer sehr kurzen, nur aus wenigen Tönen bestehenden Hörmarke Unterscheidungskraft zugesprochen hat, versucht es der niederländische Elektronikkonzern Koninklijke Philips N.V. jetzt noch kürzer.
2 Sekunden, ein Ton.
EU-Markenanmeldung Nr. 019220145 vom 18.07.2025