Euro Symbol- Emblem von öffentlichem Interesse

Quelle: EUIPO, R 469/2025-4, €FPA ESG Expert Advisor (fig.)

Die Beschwerdekammer (BoA) bestätigt die Zurückweisung des angefochtenen Bildzeichens gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe i EUTMR für alle angemeldeten Waren und Dienstleistungen mit Ausnahme von Visitenkarten der Klasse 16. Sie erinnert daran, dass diese Bestimmung die Eintragung von Emblemen von öffentlichem Interesse und deren Nachahmungen als Marke verbietet, d. h. nicht nur deren exakte Reproduktionen (§ 23). Die BoA stellt fest, dass das angefochtene Bildzeichen, das ein mit dem Euro-Symbol identisches Symbol enthält und die charakteristischen Farben Blau und Gelb der EU verwendet, einen irreführenden Eindruck einer Verbindung mit der EU oder ihren Institutionen erweckt, insbesondere da die Waren und Dienstleistungen, wie Druckerzeugnisse, Finanz- und Investitionsdienstleistungen, Ausbildungs- und Veröffentlichungsdienstleistungen, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Prüfungen und Zertifizierungen in den Klassen 16, 36 und 41 von solchen Einrichtungen erbracht werden könnten (§ 25-28, 31, 36-37).

Quelle: EUIPO

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