Überraschung im Porzellanverfahren


Im Gerichtsverfahren um einen gefälschten Teller der Marke Meissen päsentierte der Vertreter der Staatlichen Porzellanmanufaktur Meissen dem Gericht statt des gefälschten Porzellans lediglich einen Haufen Scherben.

Versehentlich sei der Teller zu Bruch gegangen erklärte der Justiziar des Unternehmen. Ein erstaunlicher Zufall wenn man bedenkt, dass das Recht auf Zerstörung der Fälschung Gegenstand des Rechtsstreites mit dem Eigentümer des Tellers war.

So bleibt die Staatliche Porzellanmanufraktur zwar auf den Gerichtskosten sitzen und muss dem Eigentümer des Tellers einen Schadensersatz in Höhe von fast 160 Euro leisten, geht aber trotzdem als Sieger aus dem Gerichtssaal, denn die Nachricht an die Fälscherszene ist deutlich – nur in Scherbenform sind Fälschungen akzeptabel!

Quelle: SZ-Online


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