Amarone vs. SUMARONE oder geografische Angabe gegen Marke

Quelle: EUIPO

Verletzt die Marke “SUMARONE” bei identischen Waren die geografische Angabe “Amarone della Valpolicella“?

Diese Frage beantwortet die Beschwerdekammer des EUIPO wie folgt:

Die Beschwerdekammer hebt hervor, dass der durchschnittliche EU-Verbraucher, insbesondere der nicht italienischsprachige Verbraucher, bei der Verwendung des Namens „SUMARONE“ zur Kennzeichnung von Weinen unmittelbar an den Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Amarone della Valpolicella“ denken wird (Randnrn. 40, 43, 47).

Daher wurde die Markenanmeldung “SUMARONE” zurückgewiesen.

R 1390/2024?2, SUMARONE / Amarone della Valpolicella

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