Kroatien wird 28. Mitgliedsstaat der EU und die Auswirkungen auf die Gemeinschaftsmarke


Gastkommentar von RA Karsten Prehm
Prehm & Klare Rechtsanwälte

Die Europäische Union und damit auch die Gemeinschaftsmarke wächst wieder. Am 01. Juli 2013 tritt Kroatien der EU bei. Ab dem 01.Juli 2013 wird dann bei der Beantragung einer EU-Gemeinschaftsmarke automatisch Kroatien als 28. Mitgliedsstaat mit registriert. Die EU-Markenanmeldung wird dadurch aber nicht teurer.
Die Amtsgebühren für eine elektronische EU-Markenanmeldung betragen weiterhin 900,- EUR für bis zu drei Nizzaklassen sowie 150,- EUR für jede weitere Klasse.

Unbedingt zu berücksichtigen ist jedoch, dass bereits ab dem 01.Januar 2013 getätigte EU-Markenanmeldungen nationale kroatische Marken und Firmennamen und sich daraus ergebende mögliche Konfliktrechte zu berücksichtigen haben. Denn Gemeinschaftsmarkenanmeldungen können ab dem 01. Januar 2013, also bereits vor dem offiziellen Beitritt Kroatiens mit kroatischen Marken in Konflikt geraten.
Umfangreiche Informationen zu den Auswirkungen des Beitritts Kroatiens auf das Gemeinschaftsmarkensystem hat das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt kürzlich veröffentlicht.

EU-Marken haben zwar den Vorteil, dass mit einer Anmeldung alle zum Beantragungszeitpunkt vorhandenen Beitrittsländer abgedeckt werden und Alt-EU-Marken automatisch mitwachsen, aber für neue EU-Markenanmeldungen den Nachteil, dass die gesamte EU-Markenanmeldung kippt, wenn aus bereits einem Land Störfeuer in Form älterer verwechslungsfähiger Marken- oder Firmennamensrechte entfacht wird. Die EU-Marke kann also durch bereits ein nationales Recht zu Fall gebracht werden. Deshalb ist es bei einer EU-Markenanmeldung so wichtig, nicht nur EU-Gemeinschaftsmarken des HABM und IR-Marken der WIPO zu recherchieren, sondern auch alle nationalen Markendatenbanken der Mitgliedsländer abzuprüfen. Garniert wird das Ganze dann durch eine EU28-Firmennamenrecherche in den nationalen EU-Firmennamendatenbanken.
Gewarnt sei insoweit noch einmal vor unseriösen EU-Markenanmeldeangeboten bei denen nur eine D,EU,IR-Recherche als ausreichend angeboten, aber verheimlicht wird, dass man auch mittlerweile 27 andere Mitgliedsstaaten auf nationaler Marken- und Firmennamensebene abprüfen sollte, damit die nicht gerade billige EU-Marke nicht wieder in sich zusammenfällt.

Selbstverständlich bieten wir unseren Mandanten solche EU-Recherchen und EU-Anmeldepakete ab sofort auch für EU28 an.

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