BMW – droht der Streit ums i?


Der Autokonzern Hyundai prüft rechtliche Schritte gegen BMW
Der Autohersteller Hyundai denkt über eine juristische Auseinandersetzung mit dem Konkurrenten BMW nach. Anlass für den Disput ist der Name der neuen Untermarke „BMW i“.

Quelle: Focus

Die Wortmarke “BMW i” wurde von der Bayerische Motoren Werke AG in Deutschland (Aktenzeichen 302010070142.0) am 30.11.2010 für die Nizzaklassen 12, 35 und 37 und für die Europäische Gemeinschaft (Nummer 9724899) am 10.02.2011 mit identischer Klassifikation zur Anmeldung eingereicht.

Hyundai hat seine Marken überwiegend mit dem Zusatz Hyundai eintragen lassen, also beispielsweise HYUNDAI i20 (Registernummer: 302008023872), HYUNDAI i40 (Registernummer: 302008023873) oder HYUNDAI iX35 (Registernummer: 302008024176).

Am 29.11.2010 hat BMW die Wort-/Bildmarke


(Registernummer: 302010070551) beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet.

Das “i” hat aber auch schon andere Automobilhersteller inspiriert.
So verfügt die Firma IRMSCHER Automobilbau und Beteiligungs GmbH über die folgende Wort-/Bildmarke mit Priorität von 1993.


(Registernummer: 2056456)

Die japanische MITSUBISHI JIDOSHA KOGYO KABUSHIKI KAISHA ist seit 2007 im Besitz der eingetragenen Gemeinschaftsmarke


(Registernummer: 5966742).

Die polnische IMPACT AUTOMOTIVE TECHNOLOGIES Sp. z o.o., ul. hat ihre Europäische Gemeinschaftsmarke speziell auf Elektrofahrzeuge ausgerichtet.


(Registernummer: 8481781)

Und auch die italienische IVECO S.p.A. spielt mit im Konzert der i-Marken. Über eine Internationale Registrierung bei der WIPO genießt die folgende Marke auch Schutz in Deutschland.


(Registernummer: 553484)

Unabhängig von all diesen i-Marken dürfte BMW dieser Tage der jüngst der Löschung wegen Verfalls anheimgefallenen Wortmarke “i-car” etwas nachtrauern.


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Comments

BMW – droht der Streit ums i? http://www.markenblog.de/2011/03/03/bmw-

RT @markenblog: BMW – droht der Streit ums i? http://www.markenblog.de/2011/03/03/bmw-

Hallo Herr Fuhrken,

ist es nicht so, dass die BMW AG das i als solches bereits wesentlich länger – damit meine ich einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten – als Markenzeichen nutzt, bzw. hat eintragen lassen (und sei es als Kombination aus Ziffern und dem Buchstaben i)?
Ich erinnere an die Baureihen der Siebziger Jahre, die bereits das i im Typzeichen trugen und gewiss als Markenzeichen geschützt waren und sind – damals war an eine Marke HYUNDAI noch nicht zu denken…
Insoweit erscheint es mir eher als angeraten, dass BMW gegen HYUNDAI und die Nutzung des i in Kombination mit Ziffern als Marke vorgeht (aufgrund älterer Rechte), statt umgekehrt…

Dies alleine als Denk- und Recherche-Anstoss…

LG, Daniel Pflugk

Hallo Herr Pflugk,

Sie meinen so etwas wie z.B. “323i”? Derartige Marken hat BMW nicht angemeldet. Das “i” hat in diesem Zusammenhang auch keine Markenfunktion, sondern beschreibt eine technische Spezifikation des Fahrzeugs – hier die Einspritzung. Genauso wenig wäre das “d” beim 323d kennzeichnend, denn es beschreibt die Motorenvariante.
BMW hat aber natürlich, um bei dem Beispiel zu bleiben, die Marke “323” (Registernummer: 2908085) in Deutschland und auch europaweit (Registernummer: 83659) eintragen lassen.

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