Dann ist der Spezialist also mindestens genauso, wenn nicht sogar besser qualifiziert als der Fachanwalt?
Warum machen dann immer noch Anwälte Fachanwaltslehrgänge?
Und warum gibt es dann immer wieder Streit um den nicht existenten “Fachanwalt für Markenrecht“? Der “Spezialist für Markenrecht” ist doch viel cooler – schwerer angreifbar, klingt besser und verursacht auch keine Lehrgangskosten.
Das OLG Stuttgart ist da etwas realistischer:
http://www.ferner-alsdorf.de/2009/11/aktuelle-entscheidungen-zur-werbung-bzw-werbetatigkeit-von-rechtsanwalten-2/
(Im Link Punkt 2)
Keiner, dem ich diese Entscheidungen vorhalte, kann das nachvollziehen – insbesondere wenn ich mit LG München mich nicht als Spezialist, aber als durchaus spezialisierte Person bezeichnen darf…
Dieses Wortspiel kann ja bestimmt viele Schwierigkeiten beim Verstehen verursachen.