Handel mit Plagiaten – 4 Jahre Haft
Nach Prüfung des Falls und der persönlichen Situation des Angeklagten lautete das Urteil des Duisburger Landgerichts (Urteil vom 10.03.2009, Az. 34 Kls 41/08): 4 Jahre Gesamtfreiheitsstrafe aufgrund von „versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in Tateinheit mit strafbarer Kennzeichenverletzung“.
Quelle: e-recht24
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Das finde ich richtig. Vor allem, da in letzter Zeit z.B. auch Arzneimittel gefälscht werden und das natürlich gefährliche Auswirkungen haben kann. Ansonsten schaut mal bei http://www.noplagiate.de vorbei.