VIAGRA vs. STYRIAGRA

Pfizer Inc. konnte sich erfolgreich in einem österreichischen Markenrechtsverletzungsverfahren zu seiner berühmten Marke VIAGRA
durchsetzen. Pfizer machte geltend, dass die Bezeichnung “STYRIAGRA” für den Vertrieb von blau gefärbten Kürbiskernen die
Markenschutzrechte für seine Wortmarke VIAGRA verletze.

Nach dieser klaren Entscheidung des Obersten Gerichtshofes hängt die Beendigung des Verfahrens vom Einlenken des Beklagten ab. Pfizer
hat bereits zu Beginn des Verfahrens vor rund 1 1/2 Jahren erklärt, kein Interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu haben.
Mag. Claudia Handl, Unternehmenssprecherin von Pfizer in Österreich dazu: “Es geht um den Schutz unserer bekannten Marke VIAGRA. Durch die Markenanmeldung und den Eingriff wurde Pfizer zum Handeln gezwungen, egal ob es sich dabei um eine Einzelperson handelt oder
einen anderen Großkonzern.”

Nachdem der Beklagte eine außergerichtliche Aufforderung der Rechtsvertreter zurückwies, war Pfizer gezwungen, gegen den Eingriff
in die Markenschutzrechte vorzugehen. Im nunmehr beendeten Provisorialverfahren entschied bereits das Oberlandesgericht Wien,
dass ein Eingriff in die berühmte Marke von Pfizer vorliegt.

Der Beklagte bekämpfte diese Entscheidung erneut und brachte das Argument vor, es handle sich bloß um eine “Markenparodie”. Der OGH
schloss sich dieser Argumentation nicht an. In seiner Urteilsbegründung hielt der OGH folgende Punkte fest:

– VIAGRA ist eine überragend bekannte Marke.
– Die Zeichen sind einander so ähnlich, dass ein Durchschnittsverbraucher jedenfalls eine Verbindung herstellt und “Styriagra” als Anspielung auf die bekannte Marke VIAGRA versteht.
– Der Beklagte nutzt die hohe Bekanntheit der Marke VIAGRA aus, um Interesse auf sein eigenes Produkt zu lenken.
– Schließlich klärt der OGH auch den zentralen Punkt: Eine Markenparodie/Markensatire kann einen Eingriff nicht entschuldigen, wenn die Nutzung der Marke bei realistischer Betrachtung in erster Linie dazu dient, deren Bekanntheit auszunutzen.

Quelle: Pressemitteilung Pfizer Corporation Austria GmbH

Historische Marken gelöscht

Wegen Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) durch die Markeninhaber sind die nachfolgenden Marken vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden.

36 521
Irolène
Anmeldetag: 24.01.1899
Nizzaklasse: 03
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) 01.02.2009

36 525
“TRICOPLAST”
Anmeldetag: 17.02.1899
Nizzaklasse: 05
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) 01.02.2009

40 532

Anmeldetag: 12.05.1899
Nizzaklasse: 34
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

40 935

Anmeldetag: 24.08.1899
Nizzaklasse: 03
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) 01.02.2009

116 213
EPL
Anmeldetag: 08.01.1909
Nizzaklasse: 28
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

Quelle: DPMA

MontagsMarken 45. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag dem 10.11.2008. An diesem Tag wurden insgesamt 283 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302008071359

Nizzaklassen: 09, 16, 25, 28

302008070429

Nizzaklassen: 16, 29, 35

302008070450

Nizzaklasse: 45

302008070478

Nizzaklassen: 42, 44

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

Markenrecht Aktuell: BPatG Entscheidungen 43/2009

HABM: Kurzleitfaden Marken

HABM: Alicante News mit Fokus Italien

WIPO: Liberia tritt dem Madrider Protokoll bei

Patente auf Mutter Natur: der World-IP-Today-Bericht von Thomson Reuters zeigt, dass die Windtechnologie im Bereich alternativer Energien führend ist

Mar­ken­ver­let­zung durch Part­ner­pro­gram­me im In­ter­net

USA: China verletzt weiter Urheber- und Markenrecht

Spell of trouble for ‘Harry Potter’ club

Das Internet wird demokratischer