Markenschutz für Personennamen

Das Thema markenrechtlicher Schutz für die Namen von Personen, insbesondere von Prominenten greift das Handelsblatt unter dem Titel “Ist Barbara eine Becker?” auf.

Aktuellen Anlass sich den Schutz von Namensmarken zu vergegenwärtigen, bietet ein jüngst veröffentlichtes Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz (EuG in GRUR Int. 2009, 603). Der Fall betrifft Barbara Becker, Ex-Ehefrau eines berühmten, zuletzt mehr als frisch-vermählter Pokerspieler in Erscheinung getretenen deutschen Ballspielers. Ihr Name war u.a. für Unterhaltungselektronik und Computer als EU-Gemeinschaftsmarke angemeldet worden.

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