BPatG: Charm Point
Leitsatz:
Charm Point
Erschöpfen sich die Übereinstimmungen der Marken im beschreibenden Bereich, scheidet eine Verwechslungsgefahr schon aus Rechtsgründen aus.
“Charm point” und “charm Club” ist für Waren der Klassen nicht verwechselbar, da “charm” die englische Bezeichnung für einen Schmuckanhänger ist.
Quelle: Bundespatentgericht
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Danke – war auch fleißig! Hoffe, ihr habt auch Sonnenschein!
LG,Kiki